Freiwillige Helfer bei Katastrophen- oder Rettungseinsätzen bekommen einen Rechtsanspruch auf Fortzahlung ihres Gehalts – finanziert aus dem Katastrophenfonds. Das hat das Parlament im freien Spiel der Kräfte im Juli beschlossen.
Freiwillige Einsatzkräfte müssen binnen weniger Sekunden ausrücken. Oft bleibt keine Zeit, um sich beim Arbeitgeber abzumelden. Das kann zu Schwierigkeiten führen. Außerdem müssen Helfer oft Urlaubstage für ihren freiwilligen, unentgeltlichen Einsatz opfern.
Unter Schwarz-Blau abgelehnt, jetzt Zustimmung
Die SPÖ hat bereits vor einem Jahr gefordert, dass ehrenamtliche Freiwillige in Österreich sicher sein müssen, Job und Hilfseinsätze vereinbaren zu können: Fünf Tage Sonderurlaub, Lohnfortzahlung und eine bessere arbeitsrechtliche Absicherung für freiwillige Helfer sollten beschlossen werden. Eine Vergütung für den Arbeitgeber sollte es aus dem Katastrophenfonds geben.
Unter der schwarz-blauen Regierung fand das aber keine Zustimmung. Nach der Auflösung der Regierung haben die Sozialdemokraten den Antrag erneut eingebracht – in abgeschwächter Form fand er im Juli die Unterstützung aller Parteien.
Freiwillige Helfer haben künftig einen Rechtsanspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie während ihrer Arbeitszeit im Einsatz sind. Allerdings muss die Dienstfreistellung zuvor mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Theoretisch kann dieser die Freistellung auch verwehren.
Ohne diesen Kompromiss hätte es keine Zustimmung von ÖVP und FPÖ gegeben. Unternehmen bekommen außerdem einen Bonus von 200 Euro, wenn sie Arbeitnehmer für Hilfseinsätze freispielen. Das Geld kommt aus dem Katastrophenfonds.
Nachdem Schwarz-Blau abgesetzt wurde, wurden zahlreiche wichtge Gesetze im Parlament beschlossen. Die Lohnfortzahlung ist eines davon.
Finanzierung aus Fonds für Katastrophenschutz
3,3 Millionen Menschen sind in ganz Österreich als Ehrenamtliche im Einsatz, um Mitmenschen in Notlagen zu helfen. Sie engagieren sich im Roten Kreuz, der Freiwilligen Feuerwehr oder der Bergrettung. Dort bringen sie Höchstleistungen und begeben sich zum Teil sogar in lebensgefährliche Situationen. Für ihr Engagement bekommen diese freiwillige Helferinnen und Helfer jetzt Anerkennung.
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Privatstiftungen sollten ursprünglich einem gemeinnützigen Zweck dienen, etwa in den Bereichen Soziales, Bildung oder Kultur. Doch heute sind sie vor allem ein beliebtes Werkzeug, um Vermögen zu sichern und Steuern zu vermeiden. Sie sind besonders beliebt bei den Reichsten der Reichen – auch weil sie kaum von den Steuerbehörden kontrolliert werden. Zitat: Privatstiftungen sind eine Rechtsform, die beinahe ausschließlich von den Reichsten der Reichen genutzt wird. 40 Prozent aller Privatstiftungen befinden sich im unmittelbaren Umfeld der 60 reichsten Familien. Sie werden von Superreichen benutzt, um ihr Vermögen vor Steuerbehörden zu verschleiern. Auch deshalb weil drei Viertel aller Privatstiftungen überhaupt noch nie von den Steuerbehörden kontrolliert worden sind. Stephan Pühringer
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