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Durch ÖVP-Klientelpolitik droht Strom-Totalausfall

Durch ÖVP-Klientelpolitik droht Strom-Totalausfall

Patricia Huber Patricia Huber
in Energie, Schwarz-Blau
Lesezeit:4 Minuten
6. März 2018
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Das Landwirtschaftsministerium ist jetzt auch für die Energieagenden zuständig. Die Befürchtung aus der Branche, dass die Energiepolitik unter Elisabeth Köstinger mehr der Landwirtschafts-Lobby folgen wird als die Versorgungssicherheit zu garantieren, scheint sich zu bestätigen: Als erste Tat stoppt Köstinger bereits beschlossene Betriebsförderungen für hoch effiziente Gas-Kraftwärmekopplungsanlagen (Gas-KWK) mit gravierenden Folgen für die sichere Stromversorgung. Stattdessen werden Biogasanlagen gefördert – eine Technologie, die nicht effizient ist, viel staatliche Zuschüsse benötigt und keinen Beitrag zur Versorgungssicherheit leistet. Lediglich die Landwirtschaft profitiert von den Förderungen. Energiekunden bezahlen am Ende des Tages mit ihrer Versorgungssicherheit. 

Das Stromsystem wird derzeit an seinen technischen Grenzen betrieben: Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien nimmt die Planbarkeit im Stromnetz ab. Neben Wasser übernehmen Wind und Sonne einen Großteil der Energieversorgung. Das geht aber nur, wenn genügend Sonne scheint und Wind bläst. Die Speichermöglichkeiten sind zeitlich und örtlich begrenzt. In ganz Europa hat der Ausbau von Wind- und PV-Anlagen zu starken Schwankungen im Stromnetz geführt.

Technisch ist der Ausgleich zwischen Erzeugung und Verbrauch hoch sensibel ­– und notwendig. Derzeit sind die nationalen Netzbetreiber noch auf die flexiblen Gaskraftwerke angewiesen. Sie sind die „Feuerwehr der Stromwirtschaft“, können aber nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden. Jährlich werden alte Kraftwerke abgeschalten und gehen ersatzlos vom Netz.

Dem Stromnetz fehlen sichere Reserven

Kann wetterbedingt nicht genügend Strom und Wärme erzeugt werden, muss auf Reserven aus anderen Quellen zurückgegriffen werden. Selbst kurzfristige Ausfälle bei der Energieversorgung verursachen enorme Kosten:

Auf 13 Mio. Euro pro Stunde weden die Kosten für ein Black Out in Wien beispielsweise geschätzt.

Effiziente Reserven sind Gaskraftwerke, die sowohl Strom als auch Wärme erzeugen (so genannte KWK-Anlagen). „Bei aller Anstrengung Richtung erneuerbarer Energie brauchen wir Gaskraftwerke als Sicherheitsnetz“, sagt etwa der Wien-Energie-Chef Michael Strebl gegenüber der Presse.

Die Austrian Power Grid (APG) verwaltet das Stromnetz, und ist für die Netzsicherheit verantwortlich. An 224 Tagen mussten sie im letzten Jahr allein die Kraftwerke der Wien Energie anfordern, um Engpässe in der Versorgung zu schließen. Insgesamt mussten die Stromnetz-Manager 2017 mehrere tausend Male in das Netz zur Stabilisierung eingreifen.

KWK-Förderung einstimmig beschlossen, jetzt gestoppt

Das Problem ist nur: Niemand will heute in große Gaskraftwerke investieren. Errichtung und Erhalt sind teuer, die Strompreise aber seit Jahren niedrig. Trotz der Effizienz rechnen sich Gaskraftwerke wirtschaftlich nicht – für die Energiesicherheit werden sie aber noch gebraucht. Jedenfalls solange der notwendige Netz- und Speicherausbau fehlen.

Alte Kraftwerken, die noch vor der Liberalisierung des Energiemarkts mit staatlicher Hilfe gebaut wurden, schützen derzeit noch vor einem Blackout.

Hier sollte die KWK-Förderung helfen, die mit dem Energierechtspaket im Juni 2017 im Nationalrat bereits zum zweiten Mal beschlossen wurde – und zwar einstimmig. Doch jetzt hat Energieministerin Elisabeth Köstinger das EU-Bewilligungsverfahren für die Förderungen per Weisung gestoppt. Und das obwohl die EU erst vor wenigen Wochen Förderungen für Gaskraftwerke in Deutschland, Frankreich, Italien, Polen, Belgien und Griechenland bewilligt hat – Österreichs Verfahren hätte gute Chancen gehabt.

Mit der auf vier Jahre begrenzten reinen Betriebsförderung wären KWK-Betreiber mit rund 4 Euro pro Megawattstunde für den eingespeisten Strom gefördert worden. Damit sollten notwendige Investitionen mitfinanziert werden. Im internationalen Vergleich ist das günstig: In Deutschland bekommen Betreiber von Gaskraftwerken rund 21 Euro pro Megawattstunde. Das Geld wäre vor allem der Wien Energie, dem Verbund und den landes- und stadteigenen Versorgern in Salzburg, Oberösterreich, Kärnten und Niederösterreich zu Gute gekommen.

Keine Förderung für Ballungszentren, aber für Landwirtschaft

Köstinger verteidigt ihr Vorgehen mit der seit Jahren angekündigten integrierten Klima- und Energiestrategie: Vor ihrer Veröffentlichung sollen keine Einzelmaßnahmen umgesetzt werden. Zwei Maßnahmen aus dem Energierechtspaket sind bei der EU gelegen:

  1. Die KWK-Förderung, die jetzt auf Weisung Köstingers gestoppt wurde
  2. Und eine Abwrackprämie für alte, ineffiziente Biogas-Anlagen. An dieser „Einzelmaßnahme“ will Köstinger aber nicht rütteln, das Verfahren bleibt aufrecht. Dabei hatten die Biogas-Anlagen bereits Jahre lang stattliche Ökostromförderung erhalten.

Für die Versorgungssicherheit bringen diese finanziellen Trostpflaster an Bauern im Unterschied zur der gestoppten Betriebsförderung für hocheffiziente KWK-Anlagen nichts. Nicht einmal 1% des Stroms wurden im Jahr 2017 laut Angaben der Energieregulierungsbehörde in Biogasanlagen produziert. Oder anders gesagt: Der österreichische Übertragungsnetzbetreiber kann derzeit mit 11,77 GW an gesicherten Kraftwerksreserven gerade noch die Netzsicherheit erhalten. Biogas-Anlagen machen lediglich 0,083 davon aus. Zudem ist unklar, ob Biogasanlagen überhaupt nachhaltig sind, denn über 50% des Gases wird durch Mais erzeugt.

Branchenvertreter sind verunsichert

Das komplette Aus für die KWK-Förderung stößt die Branche vor den Kopf, schließlich sind mit dem Energierechtspaket die Rahmenbedingungen für Investitionen in Stromreserven 2017 vereinbart worden. Branchenvertreter sind verunsichert, Investitionspläne werden zurückgefahren und letztlich wird die Versorgungssicherheit im Land leiden.

In fünf Jahren wird die Wien Energie ihren Kraftwerksblock Simmering 2 schließen, die restlichen Gaskraftwerke sind bereits auf null abgeschrieben und werden ohne weitere Unterstützung bald vom Netz genommen. Der Verbund überlegt seit längerem das Kraftwerk Mellach stillzulegen und auch die Linzer und Salzburger Stadtwerke drängen auf stabile Rahmenbedingungen, um Investitionen zu tätigen. Sonst fehlen die Stromreserven bald völlig und das gesamte Netz bricht in einigen Jahren zusammen.

Energieförderung als Querfinanzierung für Landwirtschaft

Das hindert Köstingers Ministerium nicht daran, die Unterstützung von den hocheffizienten Strom- und Wärmekraftwerken abzuziehen und in die Biogasförderung zu stecken. Der Verdacht einer Quersubventionierung der Landwirtschaft auf Kosten der Energieversorgung liegt nahe: Denn Holz, Hackschnitzel, Pflanzen- oder Futterreste sind wenig effizient bei der Energieproduktion. So kostet eine Kilowattstunde aus einer Windkraftanlage 7 Cent, aus einer Bio-Gasanlage 18 Cent. Mehr als doppelt soviel Geld für eine Methode, die weder das Netz stabilisiert, noch als besonders nachhaltig gilt.

Die Kriterien für die Energieförderung sind also weder die besten Technologien, noch die Versorgungssicherheit. Stattdessen sind es Agrar-Lobbyisten – und die sitzen jetzt an entscheidender Stelle in den Ministerien. Als großer Fürsprecher der Verlängerung der Biogasförderung gilt etwa Köstingers Generalsekretär Josef Plank. Er war früher Präsident des Biomasseverbandes und Generalsekretär der Landwirtschaftskammer Österreich. Köstinger selbst kommt aus dem Bauernbund und war dort Vizepräsidentin. Heute entscheiden beide über die Energiepolitik, die jetzt mehr und mehr zur Agrarförderung werden dürften.

Glossar

Kraft-Wärmekopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen): Die Kraft-Wärme-Kopplung beschreibt die Umwandlung von einem Brennstoff wie Biomasse oder fossile Energieträger in elektrische Energie (Strom) und Wärme in einer Anlage. Die Nutzung der sogenannten Abwärme – beispielsweise durch deren Einspeisung in Wärme- und Kältenetze zum Heizen oder Kühlen- bringt erhebliche Effizienzverbesserungen gegenüber brennstoffbetriebenen Anlagen zur reinen Stromproduktion.

Biogas-Anlagen: In Biogasanlagen wird Biogas erzeugt. Biogas ist ein brennbares Gas, das durch die Vergärung von Biomasse entsteht. Das Substrat sind meist tierische Exkremente und Energiepflanzen. In Österreich wird zu über 50% Mais aus landwirtschaftlicher Produktion als Substrat eingesetzt.

Erneuerbare Energieträger (Erneuerbare Energie)
: Energie aus erneuerbaren, nichtfossilen Energiequellen. Das heißt Wind, Sonne, aerothermische, geothermische, hydrothermische Energie, Meeresenergie, Wasserkraft, Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas.

Energierechtspaket: Unter dem im Artikel genannten Energierechtspaket versteht der Gesetzgeber das Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012), das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010), das Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011) und das Energie-Control-Gesetz (E-ControlG) geändert werden, das KWK Punkte Gesetz (KPG) neu erlassen wird und das Bundesgesetz, mit dem die Technologieabfindung für Biogasanlagen (Biogas-Technologieabfindungsgesetz 2017 – BTAG 2017) geregelt wird, sowie das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel aus von der Energie-Control Austria verwalteten Sondervermögen bereit gestellt werden.

Versorgungssicherheit: Für die österreichische Energieregulierungsbehörde hat Versorgungssicherheit und -qualität zwei Komponenten: Erstens die physikalische Verfügbarkeit von Strom in ausreichender Menge und zu jedem beliebigem Zeitpunkt und zweitens einen für die Energiekonsumenten leistbaren Preis. Angesichts der Tatsache, dass Energiepreise das Wirtschaftswachstum und die Konkurrenzfähigkeit der Industrie entscheidend beeinflussen, sind Energiepreise und Wohlstand der Bevölkerung in einem nicht unerheblichen Ausmaß miteinander verknüpft.

Netzstabilität: Für eine stabile Netzfrequenz – ausschlaggebend für die Netzstabilität – ist ein Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch unbedingt und jederzeit erforderlich. Abweichungen von diesem Gleichgewicht, die z. B. durch Kraftwerksausfälle oder unerwartete Verbrauchsänderungen verursacht werden, müssen vom Übertragungsnetzbetreiber permanent kompensiert werden.

Weiterlesen

Parlamentarische Anfrage an Energieministerin Elisabeth Köstinger zum Notifizierungsverfahren des KWK-Punktegesetzes

Entschließungsantrag von Wolfgang Katzian zur konsequenten Weiterverfolgung des Notifizierungsverfahrens des KWK-Punktegesetzes bei der EU-Kommission

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Roman B.
Roman B.
17. November 2021 18:29

Bei den ganzen Energiedebatten werde ich nie verstehen, wie ich auf der einen Seite Elektroautos fördere und auf der anderen Seite das Gespenst eines Blackouts in den Raum stelle. Atomstrom wird dann grün? Reiner Lobbyismus!

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a bartos
a bartos
9. März 2018 18:10

Es ist doch nicht zulässig, dass ein Beschluss des Nationalrates von der Exekutive, also dem Ministerium, per Weisung „aufgehoben“ wird. Wäre das nicht der klassische Fall des AMTSMISSBRAUCHs?
Müsste nicht die Staatsanwaltschaft sofort ermitteln?
Müsste die Causa nicht von der Korruptionsanwaltschaft untersucht werden wegen der sachrechtswidrigen Begünstigung bestimmter Personengruppen?

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… 10, 20 Jobs zur Auswahl hatte …
… 10, 20 Jobs zur Auswahl hatte …
8. März 2018 14:22

… schon immer musste man ein Fragezeichen dahinter setzen …
https://youtu.be/9bDWhBCi_AY?t=451

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Wirtschaftsknigge
Wirtschaftsknigge
8. März 2018 01:15

Dieses Video versuche ich gegen die abnorme Dummheit der österr. Bürger einzubringen, aber speziell gegen die abstruse Dummheit österr. Politiker und ganz besonders speziell gegen die übermäßige Oberüberdrüberdummdämlichkeit* des österr. Kanzlers und Innenministers, was ganz besonders sicher zum Scheitern verurteilt ist: klickst du auf diesen Text!

* Der Ausdruck ist ausdrücklich neologistisch und bei weitem Trillionen Lichtjahre von dem entfernt, der diese beiden Typen auch nur annähernd beschreiben würde.

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K i c k l ist aus dem Text zu nehmen:
K i c k l ist aus dem Text zu nehmen:
Reply to  Wirtschaftsknigge
9. März 2018 01:39

hab den falschen Berufstitel angegeben, der den falschen Mann ins Spiel brachte. Es geht nicht um den Innenminister!

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Den Totalausfall gibt es längst:
Den Totalausfall gibt es längst:
7. März 2018 14:50

In den Gehirnen der Türkis-Blauen Brut!

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christian
christian
6. März 2018 22:10

fossile Erzeugung sollte ohnehin möglichst rasch vom Netz…

1
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Das
Das
Reply to  christian
8. März 2018 00:11

wissen wir nicht!

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Herbert Saurugg
Herbert Saurugg
6. März 2018 20:46

Über das Fördersystem möchte ich nicht wirklich etwas sagen. Das Szenario Blackout ist aber aus vielerlei Hinsicht top aktuell und wir sollten uns auf dieses Szenario vorbereiten. Denn so wie derzeit in ganz Europa unsystemisch an unserer wichtigste Lebensader herumgebastelt wird, muss es leider schief gehen. Ganz abgesehen von möglichen externen Einflüssen. Daher geht es nur um die Frage, ob wir damit umgehen könnten: Nein, denn wir sind überhaupt nicht darauf vorbereitet! http://www.saurugg.net/strom-blackout

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Debatten beleben, aber auch verfolgen:
Debatten beleben, aber auch verfolgen:
6. März 2018 17:58

https://kontrast.at/mit-wem-vernetzt-sich-die-fpoe-in-aistersheim/

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Franz Köck
Franz Köck
6. März 2018 17:43

Durch den Stromtransport mittels Freileiungen gehen jährlich 3,5 = 3 Mrd. KWh verloren,durch Erdleitungen mit Kupferkern könnte man diese Stromverlust-die übrigens der Stromkunde bezahlt- um ca die Hälfte reduzieren.

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Privatstiftungen sollten ursprünglich einem gemeinnützigen Zweck dienen, etwa in den Bereichen Soziales, Bildung oder Kultur. Doch heute sind sie vor allem ein beliebtes Werkzeug, um Vermögen zu sichern und Steuern zu vermeiden. Sie sind besonders beliebt bei den Reichsten der Reichen – auch weil sie kaum von den Steuerbehörden kontrolliert werden. Zitat: Privatstiftungen sind eine Rechtsform, die beinahe ausschließlich von den Reichsten der Reichen genutzt wird. 40 Prozent aller Privatstiftungen befinden sich im unmittelbaren Umfeld der 60 reichsten Familien. Sie werden von Superreichen benutzt, um ihr Vermögen vor Steuerbehörden zu verschleiern. Auch deshalb weil drei Viertel aller Privatstiftungen überhaupt noch nie von den Steuerbehörden kontrolliert worden sind. Stephan Pühringer

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9. Dezember 2025
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Privatstiftungen sollten ursprünglich einem gemeinnützigen Zweck dienen, etwa in den Bereichen Soziales, Bildung oder Kultur. Doch heute sind sie vor allem ein beliebtes Werkzeug, um Vermögen zu sichern und Steuern zu vermeiden. Sie sind besonders beliebt bei den Reichsten der Reichen – auch weil sie kaum von den Steuerbehörden kontrolliert werden. Zitat: Privatstiftungen sind eine Rechtsform, die beinahe ausschließlich von den Reichsten der Reichen genutzt wird. 40 Prozent aller Privatstiftungen befinden sich im unmittelbaren Umfeld der 60 reichsten Familien. Sie werden von Superreichen benutzt, um ihr Vermögen vor Steuerbehörden zu verschleiern. Auch deshalb weil drei Viertel aller Privatstiftungen überhaupt noch nie von den Steuerbehörden kontrolliert worden sind. Stephan Pühringer
Privatstiftungen sollten ursprünglich einem gemeinnützigen Zweck dienen, etwa in den Bereichen Soziales, Bildung oder Kultur. Doch heute sind sie vor allem ein beliebtes Werkzeug, um Vermögen zu sichern und Steuern zu vermeiden. Sie sind besonders beliebt bei den Reichsten der Reichen – auch weil sie kaum von den Steuerbehörden kontrolliert werden. Zitat: Privatstiftungen sind eine Rechtsform, die beinahe ausschließlich von den Reichsten der Reichen genutzt wird. 40 Prozent aller Privatstiftungen befinden sich im unmittelbaren Umfeld der 60 reichsten Familien. Sie werden von Superreichen benutzt, um ihr Vermögen vor Steuerbehörden zu verschleiern. Auch deshalb weil drei Viertel aller Privatstiftungen überhaupt noch nie von den Steuerbehörden kontrolliert worden sind. Stephan Pühringer

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