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Wer später (!) in Pension geht, kriegt weniger Geld – SPÖ zieht vor Verfassungsgerichtshof

Muchitsch Vfgh ©VfGH/Maximilian Rosenberger

Muchitsch Vfgh ©VfGH/Maximilian Rosenberger

Foto Josef Muchitsch, c VfGH/Maximilian Rosenberger (Montage)

Kathrin Glösel Kathrin Glösel
in Teuerung
Lesezeit:5 Minuten
16. Mai 2023
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Ist es fair, dass es vom Sternzeichen abhängt, ob man – trotz gleicher Arbeit – weniger Pension bekommt als der Kollege? Sogar um zigtausende Euro weniger? Tatsächlich passiert das in Österreich und ist gesetzlich abgesichert. Noch. Je nachdem, in welchem Monat man in Pension geht, bekommt man im Folgejahr eine volle, eine geringe oder gar keine Pensionsanpassung an die Inflation. Diese Anpassung nicht zu bekommen, rächt sich nach 2023 besonders fürs restliche Leben. Diese Regelung, sagen Kritiker:innen wie die SPÖ, gehört abgeschafft. Nach Blockaden durch die Regierungsparteien zieht die SPÖ vor den Verfassungsgerichtshof.

Dieser Artikel wurde am 18. Jänner 2023 veröffentlicht und am 16. Mai 2023 aufgrund der eingebrachten Verfassungsklage aktualisiert. 

Inhaltsverzeichnis
1) „Aliquotierung der Pensionsanpassung“: Was steckt hinter dieser Formulierung?
2) Herbst- und Weihnachtszeit-Pensionist:innen verlieren massiv
3) Frauenpensionen besonders negativ betroffen
4) Aliquotierung bei Pensionsanpassung ist widersinnig – SPÖ zieht vor den Verfassungsgerichtshof

Vor genau 20 Jahren haben ÖVP und FPÖ – unter der Kanzlerschaft von Wolfgang Schüssel – dafür gesorgt, dass alle Menschen in Österreich später in Pension gehen können und auch weniger Pension bekommen. Das nannte man zynisch „Pensionssicherungsreform“. Die größten Brocken sind einigen vielleicht noch in Erinnerung: Statt der gehaltsstärksten 15-Berufsjahre werden nun 40 Jahre – mit allen Hochs und Lücken – zur Berechnung der Pension herangezogen. Die Frühpension haben ÖVP und FPÖ abgeschafft. Und: Sie haben festgelegt, dass Pensionen im ersten Jahr des Bezugs nicht an die Inflation angepasst werden.

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Dahinter steckt keine mathematische Notwendigkeit. Es ist schlicht ein Weg, die Pensionen zu drücken – und das auf lange Sicht. Denn die Prozente Erhöhung, die im ersten Jahr fehlen, schleppt man das restliche Leben lang mit. Eine Pensionskürzung auf leisen Sohlen also.

Pensionsvertreter:innen, Gewerkschaften und die Sozialdemokratie haben jahrelang gegen diese sogenannte Nicht-Valorisierung gewettert. Sie sei pure Schikane und soll abgeschafft werden. Real gelungen ist das erst 2019 – als die ÖVP kurz nicht in der Regierung war und es ein freies Spiel der Kräfte im Parlament gab. Dann wurde neu gewählt. In der neuen Koalition zwischen der Kurz-ÖVP und den Grünen wurde die Regelung wieder eingeführt – noch unlogischer und unfairer als zuvor.

pensionsanpassung 2023
Wolfgang Schüssel (ÖVP) strich die Pensionsanpassung im ersten Bezugsjahr – de facto eine Pensionskürzung, die sich jahrelang rächt. (Foto: BKA/Andy Wenzel)

„Aliquotierung der Pensionsanpassung“: Was steckt hinter dieser Formulierung?

2020 haben ÖVP und Grüne eine „Aliquotierung der Anpassung“ durchgesetzt. Das bedeutet: Die Inflationsanpassung der Pension findet zwar im Folgejahr nach Pensionsantritt erstmals statt, allerdings gestaffelt nach Monat. Kurzum: Wer im Jänner in Pension geht, hat im nächsten Jahr eine deutlich höhere Inflationsanpassung als jemand, der im November die Pension antritt. Kritik gab es schon damals.

Nun wurde das angesichts der hohen Inflation zum besonderen Problem. Vorgesehen war: Wer am 1. Jänner 2023 in Pension gegangen ist, hätte ab 1. Jänner 2024 die erste, volle Inflationsanpassung bekommen. Wer am 1. Februar in 2023 in Pension gegangen ist, hätte aber nur 90 Prozent Anpassung bekommen. Mit 1. März hätte es nur 80 Prozent Anpassung nächstes Jahr gegeben und so weiter. Wer im November oder Dezember dieses Jahres in Pension geht, hätte nächstes Jahr überhaupt keine Pensionsanpassung erhalten. Trotz Teuerung.

Logik hat das keine. Denn die Kalendermonate an sich sind an nichts anderes gebunden und haben auch keine tiefere Bedeutung. Es ist schlicht eine Schlechterstellung all jener, die nicht in den ersten Kalendermonaten aus dem Beruf scheiden. Das hat auch die SPÖ mehrmals kritisiert und die Abschaffung dieser absurden Regelung gefordert. ÖVP und Grüne halten an ihr fest, haben sie allerdings – wegen der ungebremsten Inflation – für zwei Jahre ausgesetzt.

Herbst- und Weihnachtszeit-Pensionist:innen verlieren massiv

Die Aliquotierung bringt mit sich, dass sich gerade Krisen massiv auf den Pensionsbezug auswirken – und zwar bis ans Lebensende. Denn: Bei der Pensionsanpassung zieht man die Inflation von Mitte des Vorvorjahres bis Mitte des Vorjahres heran. Als Beispiel: Man weiß schon jetzt, dass die Anpassung 2024 irgendwo zwischen 8 und 10 Prozent liegen wird. Zumindest für die, die jetzt bzw. bald in Pension gehen. Hätten Kritiker:innen und die Opposition die Regierung nicht zum Handeln bewegt, wären Pensionist:innen, die erst im Herbst oder Winter in Pension gehen, gänzlich um diese Anpassung umgefallen. Und weil dadurch für Herbst- und Weihnachtszeit -Pensionist:innen die Bemessungsgrundlage zwei Jahre später wiederum deutlich niedriger gewesen wäre als bei den Jänner- und Frühjahrspensionist:innen, hätte sich der große Verlust über die Jahre summiert.

Durch die unsinnige gestaffelte Inflationsanpassung (Aliquotierung) entgehen Pensionist:innen je nach Pensionsstart-Monat zigtausende Euro. (Foto: Unsplash)

Frauenpensionen besonders negativ betroffen

Dazu kommt ein weiterer Aspekt: Ab Jänner 2024 wird das Frauenpensionsalter schrittweise erhöht. Als Folge davon werden sich die Pensionsantritte von Frauen im nächsten Jahr auf das zweite Halbjahr konzentrieren. Bleibt die Aliquotierungs-Regel bestehen, wird schlagend, was zuvor beschrieben wurde: Pensionen werden im Folgejahr kaum oder gar nicht an die Inflation angepasst.

Frauen mussten als Gruppe herhalten, um die Abschaffung der „Hackler“-Pension zu argumentieren. Dass Frauen jetzt durch die Aliquotierung der Pensionserhöhung von ÖVP und Grünen pauschal schlechter gestellt werden, hat man verschwiegen.

Josef Muchitsch, Sozialsprecher der SPÖ, fordert die Abschaffung der Aliquotierung bei der Pensionsanpassung. (Foto: Visnjic)

Aliquotierung bei Pensionsanpassung ist widersinnig – SPÖ zieht vor den Verfassungsgerichtshof

Die SPÖ findet die aktuellen Pensionsbestimmungen unfair und widersinnig. Einerseits wollen ÖVP und Grüne, dass Menschen länger im Job bleiben, „gleichzeitig haben wir ein System, dass einen unterjährig früheren Pensionsantritt begünstigt und Menschen finanziell bestraft, die bis zum Ende eines Jahres arbeiten“, kritisiert Josef Muchitsch, Sozialsprecher der SPÖ. Die Sozialdemokrat:innen haben im Parlament die Abschaffung der Aliquotierung beantragt, die Regierungsparteien lassen sie jedoch fortbestehen. Angesichts der ungebremsten Teuerung setzen sie die Regelung zwei Jahre aus.

Das reicht der SPÖ jedoch nicht. Ein Rechtsgutachten im Auftrag der SPÖ bestätigte die Rechtsauffassung, dass es sich bei der Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung nicht ‚nur‘ um eine ungerechte, sondern um eine „grob unsachliche“, besonders Frauen gegenüber schwer diskriminierende und damit wohl verfassungswidrige Regelung handelt. Nun haben 69 Abgeordnete der SPÖ und der FPÖ die von den Sozialdemokrat:innen in Auftrag gegebene Verfassungsklage unterzeichnet und am 16. Mai beim Verfassungsgerichtshof eingebracht.

„Es ist ein weiterer Pensionsraub, den die Bundesregierung hier unter dem Titel Aliquotierung durchführt. Es kann doch nicht der Geburtsmonat innerhalb eines Kalenderjahres darüber entscheiden, ob eine Person die volle, eine geringere oder gar keine Pensionsanpassung bekommt. Unsere politischen Versuche sind an ÖVP und Grünen gescheitert. Daher bekämpfen wir diese Regelung jetzt auf dem rechtlichen Weg“, erklärt SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch das Vorgehen seiner Fraktion.

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Gerhard Pilz
Gerhard Pilz
1. August 2024 17:07

Warum weigert sich die AK gegen die PVA zu prozessieren? Die sind genauso korrupt wie alles in diesem Scheissdrecksland.

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Karin
Karin
31. Mai 2023 11:54

Ich bin im November geboren, hätte also bereits im November 2021 in Pension gehen können. Habe aber freiwillig länger gearbeitet (um eine saubere Übergabe zu gewährleisten). Bin deshalb seit Juni 2022 in Pension und damit voll in die Valorisierungsfalle getappt: wäre ich 2021 in Pension gegangen, wäre meine Pension heute höher. Denn das Plus durch meine längere Arbeitszeit wurde durch die Aliquotierung der Inflationsanpassung mehr als aufgefressen.

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Fritz Zeilinger
Fritz Zeilinger
28. Mai 2023 09:53

In Summe noch wesentlich größere negative Auswirkungen auf die lebenslange Pensionshöhe hat die zeitverzögerte Aufwertung der Pensionskonten für den Pensionsjahrgang 2024, dem dadurch ca. 8% Realwertverluste drohen. Auch für den Pensionsjahrgang 2025 werden die Verluste noch erheblich sein, wenn die Regierung da nicht wie bei der Aliquotierung eine Änderung beschließt.

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Peter
Peter
15. März 2023 00:20

Es gab leider auch unter Vranizky.. das Ausbleiben versprochener Pensionsanpassungen, was dann eine Zeitlang sogar zur Mode wurde. Oder war das nicht so?
Dass das Pensionsantrittsalter angepasst wird, finde ich richtig: Aber nicht, dass diese an die Männer angepasst wird, sondern umgekehrt hätte es sein müssen! Antritt mit 60! In Frankreich war das niedrige Pensionsantrittsalter für Männer ja auch möglich..

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Claus Herza
Claus Herza
12. März 2023 18:14

Sehr guter Artikel zur Schüsselschen Pensionsvermeidungsreform! 2 weitere Aspekte dazu:
1. Mein SVS-Pensionsantritt war wegen des Geburtstages am 4.März erst mit April möglich. Wäre ich 5 Tage früher geboren, hätte ich per 1. März meine Pension bekommen.Hier ist eine tagesgenaue Aliquotierung überfällig, wie sie ja beim Ableben auch durchgeführt wird!
2. Die „Sonderzahlungen“ im April und Oktober betrachte ich als Selbstständiger, der nicht in Kategorien des 13. und 14. Monatsgehaltes zu wirtschaften gewohnt war, als Vorenthalten eines Pensionsanteiles für jeweils bis zu 1/2Jahr. Auch diese antiquierte Regelung gehörte meiner Meinung nach abgeschafft. Eine steuerliche Sonderbehandlung könnte durch einen geringeren Gesamtsteuersatz ebenso aliquot ausgeglichen werden.

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