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Erstes Urteil: René Benko bekommt zwei Jahre Haft

Download von www.picturedesk.com am 19.10.2022 (11:08). 02 March 2020, North Rhine-Westphalia, Duesseldorf: Rene Benko, Austrian real estate entrepreneur, comes to the Ständehaus meeting of the Rheinische Post. Photo: Marcel Kusch/dpa - 20200302_PD7621 - Rechteinfo: Rights Managed (RM)

Kathrin Glösel Kathrin Glösel
in Nachrichten
Lesezeit:3 Minuten
15. Oktober 2025
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Der Prozess gegen René Benko endete mit einem Schuldspruch. Die Untersuchungshaft wird Benko angerechnet. Weitere Verfahren stehen noch bevor. Der Immobilien-Pleitier ist vom Landesgericht Innsbruck zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Es ging um ein Geldgeschenk an seine Mutter, mit der er  die Insolvenzmasse schmälern wollte. Eine Mietvorauszahlung für eine Villa,war laut Gericht aber nicht zu beanstanden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Es herrschte Ausnahmezustand am Landesgericht Innsbruck. Etwa 70 Journalist:innen verfolgten den ersten Prozesstag von René Benko. Es ist der erste Strafprozess gegen den einstigen Immobilienstar – und mittlerweile Pleitier. Er hat mit der Signa Holding eines der größten Firmenimperien im deutschsprachigen Raum aufgebaut – und schließlich eine der größten Konzernpleiten Europas hingelegt.

Die Anklage: Betrügerische Krida – also vorsätzliches Schmälern eigener Vermögenswerte, um Gläubiger zu schädigen

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) warf dem 48-Jährigen vor, Gläubiger um rund 670.000 Euro geschädigt zu haben. Der Vorwurf lautete auf betrügerische Krida. Zur Erklärung: Betrügerische Krida (§ 156 StGB) begeht jemand, der sein eigenes Vermögen absichtlich schmälert, verschleiert oder verheimlicht, um Gläubiger zu schädigen. Das Ziel ist also, dass die Gläubiger in einem Insolvenzverfahren weniger oder gar nichts mehr bekommen.

Konkret ging es in diesem ersten Prozess um zwei Vorwürfe: 1.) dass Benko eine Mietzinsvorauszahlung für eine Villa auf der Innsbrucker Hungerburg geleistet hat. 2.) dass er seiner Mutter 300.000 Euro geschenkt haben soll. Allerdings zu einem Zeitpunkt, als seine eigene Insolvenz bereits absehbar war. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätte Benko damit Vermögenswerte beiseite geschafft, die man für seine Gläubiger hätte heranziehen können.

Benkos Verteidigung konterte, dass Mietzinsvorauszahlungen im Immobiliengeschäft „durchaus üblich“ sind und die Villa sehr wohl bewohnbar war.

Verteidigung: Benko wollte nur für Familie vorsorgen

Auch der zweite Vorwurf – die Schenkung von 300.000 Euro an seine Mutter – sei haltlos. Denn kurz darauf habe Benko von seiner Mutter 1,2 Millionen Euro zurückbekommen. Das Argument der Verteidigung: Man soll einem Familienvater nicht vorwerfen, für seine Familie vorzusorgen. Der Verteidiger verwies dabei auf die „Familienstiftung Ingbe“.

René Benko bekannte sich nicht schuldig, wurde nun aber zu zwei Jahren Haft verurteilt

Nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung kam Ex-Milliardär René Benko kurz selbst zu Wort. Er bekannte sich nicht schuldig. Weitere Fragen wollte er nicht beantworten und verwies auf eine zuvor eingereichte schriftliche Stellungnahme.

Am 15. Oktober 2025 wurde Benko zu zwei Jahren Haft verurteilt. Die Zeit in Untersuchungshaft wird ihm angerechnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Benko mit einem Geschenk an seine Mutter die Insolvenzmasse schmälern wollte. Die Mietvorauszahlung für eine Villa, die ihm dabei ebenfalls zur Last gelegt wurde, war hingegen nicht zu beanstanden.

Bei René Benko Urteil
Bei René Benko ist die Luft draußen (Cartoon von Karl Berger)

Das Verfahren: Schöffen, Zeugen, Öffentlichkeit

Über den Fall entschied ein Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Andrea Wegscheider, bestehend aus einer Berufsrichterin und zwei Laienrichtern. Acht Zeuginnen und Zeugen wurden von der WKStA beantragt, darunter Ex-Signa-Manager und Masseverwalter Andreas Grabenweger, der Benkos Privatkonkurs betreut.

Auch Benkos Mutter, Schwester und Ehefrau waren ursprünglich geladen, machten jedoch von ihrem Recht, die Aussage zu verweigern, Gebrauch.

Der tiefer Fall des einst hofierten Immobilien-Tycoons

Der einstige Wunderknabe des österreichischen Immobilienmarkts war für viele ein Symbol unternehmerischen Ehrgeizes – und später für den Größenwahn eines Systems, das auf billigem Geld, internationalen Netzwerken und einem schillernden Image aufgebaut war. Mit Projekten wie dem Kaufhaus Tyrol, dem Park Hyatt Wien und den Kaufhof-Warenhäusern in Deutschland schuf Benko ein Milliardenreich, das nach außen glänzte – und intern längst bröckelte.

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