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OGH-Urteil: Kritik an Message-Control fällt unter Meinungsfreiheit

OGH-Urteil: Kritik an Message-Control fällt unter Meinungsfreiheit

Twitter: @davsow

Gerald Demmel Gerald Demmel
in Digitales Leben & Web, Realsatire, Schwarz-Blau
Lesezeit:7 Minuten
19. Mai 2020
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2018 ließ die ÖVP ein Foto von einem Kurz-Besuch im Wallner-Ländle retuschieren, weil das winzige Bild einer rauchenden Frau im Hintergrund nicht ins Idyll passte, dass die ÖVP von dem Treffen vermitteln wollte. Unter dem Hashtag #retouchierenwiekurz machte sich daraufhin die Twitteria über die ÖVP und ihre missglückte Message Control lustig. Wenig später trudelten in mehreren Zeitungsredaktionen Anwalts-Briefe auf. Die Rechtsvertretung des Kuh-Fotografen forderte, die Darstellung des retuschierten Bildes zu unterlassen. Nach längerem Rechtsstreit stelle der Oberste Gerichtshof (OGH) nun fest, dass die bebilderte Kritik an dieser Form der „Message Control“ durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist.

April 2018: Ein Foto vom Vorarlberg-Besuch des ÖVP Chefs wird berühmt

Sebastian Kurz war bei seinem ÖVP-Kollegen, Landeshauptmann Markus Wallner in Vorarlberg auf Besuch. Das Land Vorarlberg veröffentlichte auf seiner Facebook-Seite ein Foto von dem Event. Dabei dürfte dem Team von Kurz ein Foto im Hintergrund nicht so gefallen haben. Es zeigte eine rauchende Frau, eventuell eine kubanische Zigarrendreherin. Also wurde das Bild kurzerhand retuschiert und die Frau – ganz heimatbewusst im ÖVP-Style – durch ein Bild einer Alm mit grasenden Kühen ersetzt, wie VOL.at aufdeckte.

Update vom 2. Mai 2018: Die ÖVP verletzte beim Retuschieren des Bildes das Copyright

Mittlerweile hat uns eine Unterlassungsaufforderung des Fotografen des Landschaftsfotos erreicht, der Schadenersatz wegen rechtswidriger Verwendung seines Lichtbildes begehrt. Wir erachten diesen Anspruch nicht als berechtigt, Herr Darko Todorovic ist aber – wie uns erst jetzt durch das Aufforderungschreiben bekannt wurde – Urheber der Werknutzungsrechte des Lichtbildes „Alpenlandschaft mit Kühen“. Wir halten dies hiermit ausdrücklich fest und weisen auf die Urheberschaft des Darko Todorovic hin. Die ÖVP hat beim Retuschieren diesen Hinweis nämlich weggelassen.

Update 18. Mai 2020: Grundrecht auf Meinungsfreiheit inkludiert Kritik an Message-Control der ÖVP

Nach 2 Jahren Rechtsstreit stellte der oberste Gerichtshof (OGH) nun abschließend fest, dass die „bildgestützte“ Kritik an dieser Form der „Message Control“ durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist.

Es ist demnach zulässig auch Bilder durch Abdruck bzw. Veröffentlichung zu zitieren, wenn die Zustimmung des Fotografen nicht vorliegt. Einzige Bedingung: Das Bild muss erforderlich sein, um einen bestimmten Sachverhalt darzustellen. Insbesondere bei Bildmanipulationen sei die Gegenüberstellung von Original und Fälschung notwendig. Gerade wenn die Fälschung verwendet wurde, um einen Sachverhalt vorzutäuschen, den es so nicht gab.

Kritik an dieser Form der ‚Message Control‘ ist auch durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. „Erstmals räumt der OGH damit der Aufklärung von ‚Fake News‘ den Vorrang vor urheberrechtlichen Ausschließlichkeitsansprüchen ein – ein wertvolles medienpolitisches Urteil“, urteilt der auf Medien und Urheberrechtsfragen spezialisierte Anwalt Michael Pilz.

Politische Beobachter vermuteten hinter der Urheberrechtsklage, die von Anfang an kaum Aussicht auf Erfolg hatte, dass sie dazu diente, das für die ÖVP peinliche Thema der Foto-Manipulation aus den Medien zu bringen.

Eine Auswahl der lustigsten Beiträge aus dem sozialen Netzwerk:

https://twitter.com/Der_Gregor/status/985886816107663362

— Gregor (@Der_Gregor) 16. April 2018

Unbezahlte Eigenwerbung für Koflers „Früher war ich jünger: 41 Geschichten aus dem Leben eines einfachen Mannes„:

Sorry. Musste sein. #retouchierenwiekurz pic.twitter.com/HaIoV4Rr5s

— Herr K O F L E R™ (@kofi2go) 16. April 2018

ÖVP-Social-Media-Team bei der Arbeit. #retouchierenwiekurz #bastishop pic.twitter.com/KwkTXHCTz5

— David (@davsow) 16. April 2018

Haushaltslöcher stopfen! #retouchierenwiekurz #kurz #photoshop #bastishop pic.twitter.com/voJDsuUzVk

— Gregor (@Der_Gregor) 16. April 2018

Und dass man dem Asketen ein Weinglas untergejubelt hat stört niemand? 😉 #retouchierenwiekurz #retuschierenwiekurz #kurz #photoshop #bastishop pic.twitter.com/niGS5KKLxu

— Dietmar Muhlbock (@deltamikeplus) 16. April 2018

So viele Möglichkeiten! pic.twitter.com/AZnU5rqrxL

— Tini Paspertini (@gruen_wald) 16. April 2018


Auch ein Klassikaner … das Geilomobil!

#retouchierenwiekurz pic.twitter.com/5WgOc2qfmq

— Totoro (@MisterMeson) 16. April 2018

Bis ins Jahr 2017 hing ein Portrait des Begründers des Austrofaschismus, Engelbert Dollfuß, in den Parlamentsräumen der ÖVP.

Die klassische Lösung. #retouchierenwiekurz #kurz #bastishop pic.twitter.com/qzfRqWSD1n

— Gerald Demmel (@GDemmel) 16. April 2018

Süße Erinnerungen#retouchierenwiekurz #kurz #photoshop #bastishop pic.twitter.com/JKtOSxSY8F

— Gregor (@Der_Gregor) 16. April 2018

sie wünschen wir spielen.#retouchierenwiekurz pic.twitter.com/96thFX8wJG

— Christian Wagner (@obichan) 16. April 2018

Was viele nicht wissen: Beim ersten Hochladen war sogar das Weinglas noch voll. #retouchierenwiekurz pic.twitter.com/cU0XxZCE91

— Facts Vorarlberg (@FactsVorarlberg) 16. April 2018

Sowas rahmt man sich doch ein. 22 mal #Kurz auf einer Seite.#retouchierenwiekurz #kurz #photoshop #bastishop https://t.co/HY53TPdXlo pic.twitter.com/HtZSSQ9p6t

— Gregor (@Der_Gregor) 16. April 2018

Vielleicht war das Foto an der Wand ja auch wirklich ein bissi unbotmäßig.

Ich bin so fasziniert von Dir. #retouchierenwiekurz pic.twitter.com/YBiGPtLyZt

— Ⓕⓛⓞⓡⓘⓐⓝ Ⓐⓛⓑⓔⓡⓣ (@flo_albert) 17. April 2018

Moment mal, Message Control können wir auch. @ArminWolf #bewarethewolf #wolfiswatching #retouchierenwiekurz pic.twitter.com/9lXC5GqHwx

— Radio FM4 (@radiofm4) 16. April 2018

Was auf dem Bild wirklich zu sehen war#retouchierenwiekurz pic.twitter.com/3Hu01FQPcj

— Papiervampir (@papiervampir) 17. April 2018

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Ein Chamäleon
Ein Chamäleon
19. April 2018 17:54

gehört in den Zoo und nicht ins Parlament!

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Hans Otto Bernhart
Hans Otto Bernhart
18. April 2018 21:17

Habe selten einen Witz gesehen, der das Volk derart lang beschäftigt.
Aber ignorieren wär wesentlich klüger: die Werbung, seine Sager, das Handeln, den Typ, die gesamte Dreckspartei!

Und dann beim Wählen. Aber das ist den Ösireichern schon wieder nicht zuzutrauen, dazu bräuchte es gemeinsame Kompetenz und einzelne Konsequenz. Weitere zwei Sachen, die dem typischen Ösireicher fehlen.

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Hans Peter H.
Hans Peter H.
Reply to  Hans Otto Bernhart
19. April 2018 17:53

Ich habe mit dem Witz zusammen zu arbeiten und muss immer das Gegenteil von etwas Vernüftigen machen.

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Fritz
Fritz
18. April 2018 01:19

Er hätte diese Zeitung rein retuschieren lassen sollen: http://mdz-moskau.eu/wp-content/uploads/2016/06/BiR_2016-final.pdf

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denkbewegungen
denkbewegungen
17. April 2018 19:22

Das Bild ist Kurz weg – #retouchierenwiekurz

https://youtu.be/eiGbAEJPv_k

#retouchierenwiekurz

🙂

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denbewegungen
denbewegungen
17. April 2018 19:21

tippfehler sorry

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Privatstiftungen sollten ursprünglich einem gemeinnützigen Zweck dienen, etwa in den Bereichen Soziales, Bildung oder Kultur. Doch heute sind sie vor allem ein beliebtes Werkzeug, um Vermögen zu sichern und Steuern zu vermeiden. Sie sind besonders beliebt bei den Reichsten der Reichen – auch weil sie kaum von den Steuerbehörden kontrolliert werden. Zitat: Privatstiftungen sind eine Rechtsform, die beinahe ausschließlich von den Reichsten der Reichen genutzt wird. 40 Prozent aller Privatstiftungen befinden sich im unmittelbaren Umfeld der 60 reichsten Familien. Sie werden von Superreichen benutzt, um ihr Vermögen vor Steuerbehörden zu verschleiern. Auch deshalb weil drei Viertel aller Privatstiftungen überhaupt noch nie von den Steuerbehörden kontrolliert worden sind. Stephan Pühringer
Privatstiftungen sollten ursprünglich einem gemeinnützigen Zweck dienen, etwa in den Bereichen Soziales, Bildung oder Kultur. Doch heute sind sie vor allem ein beliebtes Werkzeug, um Vermögen zu sichern und Steuern zu vermeiden. Sie sind besonders beliebt bei den Reichsten der Reichen – auch weil sie kaum von den Steuerbehörden kontrolliert werden. Zitat: Privatstiftungen sind eine Rechtsform, die beinahe ausschließlich von den Reichsten der Reichen genutzt wird. 40 Prozent aller Privatstiftungen befinden sich im unmittelbaren Umfeld der 60 reichsten Familien. Sie werden von Superreichen benutzt, um ihr Vermögen vor Steuerbehörden zu verschleiern. Auch deshalb weil drei Viertel aller Privatstiftungen überhaupt noch nie von den Steuerbehörden kontrolliert worden sind. Stephan Pühringer

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Privatstiftungen sollten ursprünglich einem gemeinnützigen Zweck dienen, etwa in den Bereichen Soziales, Bildung oder Kultur. Doch heute sind sie vor allem ein beliebtes Werkzeug, um Vermögen zu sichern und Steuern zu vermeiden. Sie sind besonders beliebt bei den Reichsten der Reichen – auch weil sie kaum von den Steuerbehörden kontrolliert werden. Zitat: Privatstiftungen sind eine Rechtsform, die beinahe ausschließlich von den Reichsten der Reichen genutzt wird. 40 Prozent aller Privatstiftungen befinden sich im unmittelbaren Umfeld der 60 reichsten Familien. Sie werden von Superreichen benutzt, um ihr Vermögen vor Steuerbehörden zu verschleiern. Auch deshalb weil drei Viertel aller Privatstiftungen überhaupt noch nie von den Steuerbehörden kontrolliert worden sind. Stephan Pühringer
Privatstiftungen sollten ursprünglich einem gemeinnützigen Zweck dienen, etwa in den Bereichen Soziales, Bildung oder Kultur. Doch heute sind sie vor allem ein beliebtes Werkzeug, um Vermögen zu sichern und Steuern zu vermeiden. Sie sind besonders beliebt bei den Reichsten der Reichen – auch weil sie kaum von den Steuerbehörden kontrolliert werden. Zitat: Privatstiftungen sind eine Rechtsform, die beinahe ausschließlich von den Reichsten der Reichen genutzt wird. 40 Prozent aller Privatstiftungen befinden sich im unmittelbaren Umfeld der 60 reichsten Familien. Sie werden von Superreichen benutzt, um ihr Vermögen vor Steuerbehörden zu verschleiern. Auch deshalb weil drei Viertel aller Privatstiftungen überhaupt noch nie von den Steuerbehörden kontrolliert worden sind. Stephan Pühringer

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