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Alle Parteien fordern den Rückzug Sobotkas als U-Ausschuss-Vorsitzender

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Tarnvereine und Gelder von Novomatic: Sobotka vor dem Untersuchungsausschuss

Wolfgang Sobotka ist am ersten Tag des Untersuchungsausschusses nicht Vorsitzender, sondern Befragter.

Lena Krainz Lena Krainz
in ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss
Lesezeit:2 Minuten
31. März 2022
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Seit Mittwoch ist bekannt, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen NR-Präsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) ermittelt. Der Verdacht: Amtsmissbrauch. Die Ermittlung reiht sich in eine lange Liste an Skandalen, in die Wolfgang Sobotka verwickelt ist. Jetzt fordern geschlossen alle Parteien – mit Ausnahme der ÖVP – seinen Rückzug als Vorsitzender im ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss. 

Die Korruptionsermittler:innen haben in Österreich viel zu tun. Erneut wurde ein Ermittlungsverfahren gegen einen hochrangigen ÖVP-Politiker bekannt: Gegen Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka wird wegen Verdacht auf Amtsmissbrauch ermittelt. Er soll 2017 für die Besetzung des Vize-Chefs der Wiener Landespolizei mit einem ÖVP-Mann gesorgt haben. Eine andere Kandidatin soll bewusst übergangen worden sein. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Da Sobotka zu diesem Zeitpunkt Innenminister war, ist er nicht durch Immunität geschützt. Er könnte bald durch die Behörden befragt werden. Dass das zweithöchste Amt der Republik, das Amt des Präsidenten des österreichischen Nationalrats, von einer Person ausgeübt wird, gegen die wegen Korruptionsverdacht ermittelt wird, ist laut SPÖ-Abgeordneten Jan Krainer unzumutbar. Die Spitze des Eisberges stellt dar, dass er den Vorsitz im aktuellen ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss führt. Darin gehen die Abgeordneten unter anderem der Frage nach, wie tief die ÖVP in Korruption und Postenschacher verstrickt ist.

„Sie sind eine Schande für den Parlamentarismus“, richtet SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer dem Vorsitzenden aus und fordert Sobotka auf, den Vorsitz sofort zurückzulegen.

Auch FPÖ-Abgeordneter Christian Hafenecker (FPÖ) kritisiert, dass Sobotka nach wie vor Ausschussvorsitzender ist: Sobotka sei „mittendrin“ in den Postenschacher-Vorwürfen und nicht nur dabei. Es gehe nicht um Wolfgang Sobotka, sondern um die Würde des Parlaments und des Amtes, meint Hafenecker. Auch die Abgeordnete des Grünen Koalitionspartners Nina Tomaselli meint, Sobotka müsse endlich seine Konsequenzen ziehen. Aber es sei eben so, dass sich Sobotka als Vorsitzender nur selbst die rote Karte zeigen könne.

Alle Parteien fordern Sobotkas Rückzug

Alle Parteien fordern Sobotkas Rücktritt als Vorsitzender des U-Ausschuss – mit Ausnahme der ÖVP. Dennoch setzt Wolfgang Sobotka die Befragung fort. Er bestreitet alle Vorwürfe. Befragt wird am Donnerstag unter anderem der ehemalige Justiz-Minister Wolfgang Brandstetter (ÖVP). Auch gegen ihn ermittelt die Staatsanwaltschaft Innsbruck wegen Verdacht auf Amtsmissbrauch – auch hier geht es um eine umstrittene Personalentscheidung. Auf seinen Wunsch soll ein unliebsamer Bewerber nicht nur verhindert, sondern anschließend auch auf den niedrigsten Posten degradiert worden sein. Das Gericht nannte das Vorgehen des Ministeriums „in einem bedenklichen Ausmaß unsachlich (…) und willkürlich.“ Es gilt die Unschuldsvermutung, auch Brandstetter bestreitet alle Vorwürfe.

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Die Country- und Pop-Ikone Dolly Parton ist im Alter von 80 Jahren gestorben. Neben ihrer Karriere als Sängerin ist sie auch für ihr soziales Engagement bekannt: Mit der Imagination Library hat sie ein weltweites Leseprojekt gegründet, das Kindern kostenlos Bücher zur Verfügung stellt. Außerdem unterstützte sie Bildungs- und Hilfsprojekte über die Dollywood Foundation und spendete Millionenbeträge in die medizinische Forschung. Ihrem 1980 verfassten Song „9 to 5“ – einem sozialkritischen Kommentar auf Arbeitswelt und Ungleichheit - entstammt dieses Zitat: “It’s a rich man’s game no matter what they call it, and you spend your life putting money in his wallet.” Zitat: Es ist ein Spiel der Reichen und egal wie sie es nennen, du verbringst dein Leben damit, Geld in ihre Taschen zu stecken. Dolly Parton

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Untersuchungsausschuss

Der Nationalrat kann zur Kontrolle der Vollziehung Untersuchungsausschüsse einsetzen. Die Gerichte und alle anderen Behörden sind verpflichtet, dem Ersuchen dieser Ausschüsse ohne Beweiserhebungen Folge zu leisten und alle öffentlichen Ämter haben auf Verlangen ihre Akten vorzulegen. Da es bei den letzten Untersuchungsausschüssen massive Kritik an den mangelnden Verfahrensbestimmungen (Verweis auf die StPO) und den nicht ausreichenden Rechtsschutzbestimmungen für jene Personen, die vor einem Untersuchungsausschuss angehört werden, gegeben hat, wurden Ende 1997 Verfahrensbestimmungen für Untersuchungsausschüsse beschlossen, die nunmehr eine Dreiteilung des Verfahrens in Beweisbeschluss und Vorbereitung der Sitzungen, Sitzungen und Beweisaufnahme sowie Berichterstattung vorsehen. Weiters wurde klargestellt, dass im Sinne der Wahrheitsfindung das Amtsgeheimnis gegenüber dem Untersuchungsausschuss nicht gilt, wobei jedoch im Interesse der staatlichen Sicherheit sensible Fragen in vertraulichen Sitzungen

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