Wir wollen nicht nur einen Blick zurückwerfen, sondern auch einen nach vorne: Das Jahr 2024 hält nicht nur viele Wahlen in Österreich bereit, sondern auch Veränderungen bei Pensionen, Gehältern und Gebühren. Hier der Überblick über die wichtigsten Neuerungen ab 1.1.2024!
Meisterprüfung wird kostenlos
Schon 2019 haben es die Sozialdemokrat:innen gefordert, ab 1.1. 2024 wird es nun umgesetzt: Die Meisterprüfung wird kostenlos. Bisher sind dafür – je nach Berufszweig – mitunter fünfstellige Beträge angefallen. Hat man die Prüfung zum Baumeister gemacht, musste man über 13.000 Euro bezahlen, als Friseur-Meisterin waren es fast 3.000 Euro. Diese Kosten entfallen nun bzw. werden vom Bund getragen.
Gehalts- und Pensionsanpassungen an die Inflation
Der Herbst und Winter 2023 waren geprägt von mitunter hitzigen Kollektivvertragsverhandlungen und sogar Warnstreiks. Beamt:innen bekommen ab 1. Jänner im Schnitt 9,15 % mehr Gehalt. Bei den Metallern sind die Erhöhungen sozial gestaffelt: Im Durchschnitt steigen Löhne und Gehälter um 8,6 %, bei den unteren Einkommen sind es sogar um die 10 %. Die Einigung gilt für zwei Jahre, wobei im zweiten Jahr ein Prozent auf die rollierende Inflation obendrauf kommt.
Die Pensionen steigen im kommenden Jahr um 9,7 %. Gedeckelt wird nur bei sogenannten „Luxuspensionen“. Dieser Prozentsatz an Anpassung wird auch bei Leistungen wie dem Pflegegeld sowie Familien- und Sozialleistungen angewendet.
Energiekrisen-Gewinne von Unternehmen werden nicht mehr abgeschöpft
Die ÖVP-Grünen-Regierung ließ sich vor einem Jahr dafür feiern, dass sie Energiekonzerne aufgrund ihrer besonders hohen Profite zur Kasse bitten. Der sogenannte Energiekrisenbeitrag sollte die Extraprofite abschöpfen und bis zu vier Milliarden Euro einbringen. Ein Jahr später zeigt sich jedoch: Sie spült gerade einmal 180 Millionen Euro in die Staatseinnahmen, das sind nur 4,5 Prozent davon. Die Abschöpfung läuft mit 31. Dezember 2023 aus und greift im nächsten Jahr nicht mehr.
Frauen müssen länger arbeiten
Das gesetzliche Antrittsalter für Frauen steigt ab jetzt an. Wer in der ersten Jahreshälfte 1964 geboren ist, kann erst mit 60,5 Jahren in Pension gehen. Für Frauen mit Geburtsstichtagen in der zweiten Hälfte 1964 sind es 61 Jahre.
Kalte Progression: Veränderungen bei Steuerstufen
Die untersten vier Steuertarif-Grenzen werden angepasst – sprich: Die Grenzen werden so erhöht, dass Beschäftigte „länger“ in unteren Steuergruppen bleiben und etwas weniger Steuern bezahlen müssen. Die erste Steuerstufe wird auf 12.816 Euro pro Jahr erhöht, die zweite auf 20.818 Euro, die dritte Stufengrenze auf 34.513 Euro und die vierte auf 66.612 Euro.
Auch der Gewinnfreibetrag für Selbstständige wird erhöht, von 30.000 auf 33.000 Euro.
Teures Steuergeschenk für Unternehmen: erneute KÖSt-Senkung
Die Regierung senkt die Gewinnsteuer weiter, und zwar von 25 % im vergangenen und 24 % im heurigen auf 23 %. Das bedeutet einen großen Einnahmenverlust für den öffentlichen Haushalt: Alleine dieses Jahr entgingen dem Staat durch die KÖSt-Senkung etwa 530 Millionen Euro. Nächstes Jahr könnte es fast eine Milliarde Euro sein.
Verkehr: neue Vignette, Ticket-Geschenk für 18-Jährige & teureres Autofahren
18-Jährige erhalten 2024 das „Klimaticket“ ein Jahr lang kostenlos – ganz ohne Tattoo. Neu eingeführt wird die Ein-Tages-Vignette, um auf Autobahnen fahren zu dürfen. Außerdem wird Autofahren teurer, sofern man auf Benzin- oder Diesel angewiesen ist. Denn die CO₂-Steuer wird von 32,50 auf 45 Euro pro Tonne erhöht. Anträge, die das Aussetzen der CO₂-Steuer während der Energiekrise gefordert haben, wurden im Nationalrat von den Regierungsparteien abgelehnt.
7 Wahlen: vom Gemeinderat bis zum EU-Parlament
2024 wird ein “Superwahljahr” in Österreich. Den Auftakt machen am 10. März die Gemeinderatswahlen in Salzburg, gefolgt von der Gemeinderatswahl in Innsbruck am 14. April. Zwischen Jänner und April finden außerdem in allen neun Bundesländern die Wahlen der Arbeiterkammern statt. Alle rund 4 Millionen unselbstständig Beschäftigten können hier ihre Interessenvertretung für die nächsten fünf Jahre wählen.
Die erste große Bundeswahl ist jene zum EU-Parlament am 9. Juni. Im September oder Oktober wird die Nationalratswahl abgehalten. Den Abschluss machen die beiden Landtagswahlen in Vorarlberg und der Steiermark.
Neuer Mutter-(Eltern-)Kind-Pass
Aus dem Mutter-Kind-Pass wird der Eltern-Kind-Pass. Mit Jänner 2024 ersetzt das neue, nun digital aufgesetzte Vorsorgeprogramm seinen Vorgänger. Der Leistungsumfang soll bis 2026 um zusätzliche Angebote während der Schwangerschaft und für Neugeborene erweitert werden.
Verschärfung des Verbotsgesetzes
Wer nationalsozialistische oder andere in Österreich verbotene Symbole etwa der Hamas verbreitet bzw. trägt, muss künftig mit deutlich höheren Strafen rechnen.
Diese Verschärfung wurde im Dezember 2023 – gegen die Stimmen der FPÖ – im Parlament beschlossen.
Mehr Geld für Heizungstausch und Gebäudesanierung
Ab Jänner 2024 gibt es mehr Geld für den Heizungstausch und für die thermische Sanierung. Künftig sollen durch Bundes- und Landesförderungen im Schnitt 75 Prozent der Kosten für eine neue Heizung ersetzt werden.
Für Menschen im untersten Einkommensdrittel werden die Kosten für den Heizungstausch bis zu 100 Prozent übernommen.
Wer sein Ein- oder Zweifamilienhaus an die Nah- oder Fernwärme anschließt, erhält eine Förderung von 15.000 Euro, beim Einbau einer Pellets- oder Hackgutheizung gibt es 18.000 Euro und beim Einbau einer Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe 23.000 Euro.
Mehrwegflaschen: Erst Pfand bezahlen und dann leere Flaschen zurückbringen
Österreich bekommt zwar erst im Jahr 2025 ein Einwegpfandsystem für Einweg-Getränkeflaschen und Alu-Dosen, erste Schritte passieren aber schon jetzt.
Ab 2024 müssen Lebensmitteleinzelhändler in zumindest 35 % ihrer Filialen 10 % des Sortiments bei alkoholfreien Erfrischungsgetränken, Säften und Milch sowie 15 % des Sortiments bei Wasser und Bier als Mehrweg anbieten. Ab 1. Jänner 2025 ist das Angebot für 90 % der Filialen verpflichtend.
Wer also Plastikflaschen oder Alu-Dosen kauft, zahlt 25 Cent Pfand. Retourniert man die leeren Flaschen und Dosen, bekommt man das Geld zurück.
Am 1.1.2024 gibt es seit genau drei Jahren kein Klimaschutzgesetz mehr
Die bisherigen Ziele sind mit 31.12.2020 ausgelaufen.
Die geblockte Altersteilzeit wird abgeschafft
Die Förderung wird ab 1. Jänner 2024 schrittweise bis 2029 eingestellt. Für Arbeitnehmer:innen, insbesondere in körperlich sehr belasteten Berufen, ist das eine Verschlechterung.
Die Altersteilzeit ermöglicht es Arbeitnehmer:innen, fünf Jahre vor ihrem Pensionsantrittsalter (Männer ab 60, und Frauen ab 55) Teilzeit zu arbeiten. Der Lohnverlust wurde zur Hälfte von Staat ausgeglichen. Vereinfacht gesagt: 50 Prozent der Arbeit für 75 Prozent des realen Gehalts. Soweit soll es auch bleiben. Das Aus kommt jetzt aber für die geblockte Version: Dort hatten die Arbeitnehmer bis jetzt die Möglichkeit, zum Beispiel ein Jahr Vollzeit zuarbeiten und dafür aber ein Jahr früher ohne Abschläge in die Pension zu gehen. Da würden Menschen zum Ausstieg aus dem Berufsleben motiviert, die noch weiterarbeiten könnten, argumentiert die Regierung.
Zur Verärgerung der Gewerkschaften. Die Abschaffung nennen sie einen Angriff auf die Rechte der Beschäftigten. Gerade für psychisch und physisch angeschlagene Beschäftigte sei die geblockte Teilzeit eine wichtige Stütze, um noch ein, zwei Jahre durchzuhalten.