Die Möbelkette XXX Lutz ist mit seinem Steuersparmodell aufgeflogen. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun bestätigt: Tricks mit Lizenzgebühren an eine Tochterfirma mit Sitz in Malta gelten nicht. Der Konzern muss Millionen an Steuern zurückzahlen. Trotzdem hat die Möbelkette Anspruch auf Staatshilfen und das, obwohl die Möbelbranche 2020 Rekordgewinne erzielte.
XXX Lutz hat Millionen Euro an Steuern gespart, die Möbelhauskette hat seine Gewinne einfach nach Malta verschoben. Schon 2014 deckte der Standard die XXX Lutz-Tricks auf: Die Möbelhauskette transferiert ihre Markenrechte an die eigens dafür gegründete XXX Lutz Marken GmbH mit Sitz in Malta und Wels. Das Unternehmen ist zu 99,5 Prozent im Besitz der XXX Lutz KG. Die zahlt dann an seine eigene Marken GmbH mehre Millionen Euro an Lizenzgebühren zur Nutzung der eigenen Marken wie Mömax, XXX Lutz oder Möbelix.
Das schmälerte die Gewinne und damit die Steuern in Österreich immens – statt 25 Prozent Steuern in Österreich, zahlt Lutz in Malta nur 5 % Steuern auf den Gewinn. Eben diese Praxis erkannte das Finanzamt nicht an – ein XXX Lutz Unternehmen ging in Revision. Der Fall ging bis zum Bundesverwaltungsgerichtshof und der entschied: Die Lizenzzahlungen nach Malta dürfen nicht steuermindernd abgesetzt werden. XXX Lutz muss damit mehrere Millionen Euro an Steuern nachzahlen. Das Urteil gilt für die Jahre 2008 und 2009. In diesen Jahren wurden 56 Millionen bzw. 68 Millionen Euro auf die Mittelmeerinsel verschoben.
Teilzeitkräfte verwalten über 200 Millionen Euro Vermögen
Für das Bundesverfassungsgericht ist die Sache klar: Eigentümer der Marke ist in Wirklichkeit die XXX Lutz KG. Das zeigt sich auch an der maltesischen Niederlassung: Wichtige Entscheidungen zur Marke werden in Österreich getroffen. Im maltesischen Büro sind nur neun Personen angestellt und das überwiegend in Teilzeit – trotzdem will XXX Lutz dort auch noch 2019 über 295 Millionen Euro an Markenrechten verwalten. Das Büro sieht zumindest von außen nicht nach einem hunderte Millionen Euro schweren Unternehmen aus.
XXXL Trick auch noch 2019?
Blickt man in die Bilanz der XXX Lutz Marken GmbH, liegt der Verdacht nahe, dass noch immer Gewinne nach Malta verschoben werden. Das Anlagevermögen der XXX Lutz Marken GmbH beträgt 2019 laut Bilanz 295.415.017,08 davon entfallen 295.413.380,85 auf Markenlizenzen.
Das bedeutet das gesamte restliche Anlagevermögen, also ein mögliches Firmenauto, Computer, die gesamte Betriebs- und Geschäftsausstattung sind nur rund 1.600 Euro wert.
Trotzdem wurde dort 2019 ein Gewinn von 45,6 Millionen Euro erzielt. Der gesamte Gewinn bis auf 7.000 Euro wird direkt an die Gesellschafter ausgeschüttet. Das Geld landet damit über eine zwischengeschaltete Gesellschaft wieder bei der XXX Lutz KG in Österreich. Die Steuern zahlt die XXX Lutz Marken GmbH aber auch 2019 in Malta – und auf den ersten Blick bezahlt sie gar nicht so wenig: 24,6 Millionen Euro. Doch das muss dank einer Besonderheit des maltesischen Rechts nicht so bleiben: Ausländische Gesellschafter müssen zwar die übliche Körperschaftssteuer von 35 Prozent in Malta bezahlen, können sich aber nach zwei Wochen 85 Prozent rückerstatten lassen – übrig bleibt ein effektiver Steuersatz von 5 Prozent. XXX Lutz kann sich damit von ihren 24,6 Millionen Euro Steuern 20,9 Millionen zurückerstatten lassen.
Trotz Steuertricks hat XXX Lutz Anspruch auf XXXL-Staatshilfen
Trotz diese Steuertickserein hat die Möbelhauskette Anspruch auf Staatshilfen. Die Regierung hat zwar angekündigt, dass Konzerne mit Sitz in Steueroasen keine Corona-Hilfen erhalten sollen, doch die Regelung ist viel zu löchrig. So werden etwa nicht Konzerne als Ganzes betrachtet, sondern nur antragsstellende Unternehmen. Die XXX Lutz KG hat ihren Sitz in Österreich – auch wenn die XXX Lutz Marken GmbH von Malta aus agiert. Abgesehen davon finden sich ohnehin keine EU-Staaten auf der schwarzen Liste der Regierung. Malta ist also was Steueroasen anbelangt für die Regierung kein Problem.
Möbelhäuser bekommen trotz Rekordgewinnen Steuergeld
Ob XXX Lutz Staatshilfen bekommt bzw. wie hoch diese sind, lässt sich nicht herausfinden. Die Hilfen werden über die Covid 19 Finanzierungsagentur GmbH (Cofag) abgewickelt, wer wieviel bekommt, bleibt für die Öffentlichkeit ein Geheimnis. Prinzipiell hatte XXX Lutz Anspruch auf Kurzarbeit für seine Mitarbeiter, den Ersatz von 20 Prozent des Umsatzes aus Möbelverkäufen und 80 Prozent des Umsatzes aus den Restaurants. Zusätzlich konnte das Unternehmen Fixkostenzuschuss etwa für seine Mietausgaben beantragen. Diese großzügigen Hilfen aus Steuergeld konnte die gesamte Möbelbranche in Anspruch nehmen, obwohl das Krisenjahr für sie alles andere als schlecht lief. Die Möbelbranche machte 2020 um 5 Prozent mehr Umsatz als 2019 – jetzt kommt der Umsatz-Ersatz oben drauf. Hinzu kommt, dass Möbel im Gegensatz zu Lebensmittel oder Dienstleistungen nachkonsumiert werden: Nach dem Lockdown lässt man sich nur einmal die Haare schneiden, ein Schnitzel, das nicht verkauft wurde, wird nicht später gegessen, aber eine Couch, die im November nicht gekauft wurde, wird sehr wohl später verkauft.
ÖVP schützt Steuertrickser auf EU-Ebene
Ein Unternehmen, das den Staat aufwändig austrickst und seine Steuern drückt, hat jetzt also Anspruch auf Steuergeld. Noch dazu ein Unternehmen aus einer der wenigen Branchen, die trotz Krise bessere Umsätze macht. Gleichzeitig darf die Öffentlichkeit nicht erfahren, wie viel genau XXX Lutz bekommt. Nicht das erste Mal, dass ein ÖVP-Finanzminister XXX Lutz zur Seite springt. So stemmten sie sich gegen das sogenannten „Country-by-Country-Reporting“ auf EU-Ebene
Konzerne mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro müssen der EU-Kommission melden, wie viele Steuern sie in jedem Land zahlen. Die Kommission wollte diese Information für alle Bürger zugänglich machen. Es ging dabei nicht einmal um höhere Steuern oder das Schließen von Steuerschlupflöchern, sondern lediglich um Transparenz. Doch das ging der ÖVP zu weit. Einer der ÖVP-Finanzminister, die das blockierten: Hans Jörg Schelling, seines Zeichens ehemaliger Geschäftsführer und Aufsichtsratsvorsitzender von XXX Lutz.
Eigentlich gut recherchiert, nur mit den Gerichten muss das noch besser werden: (1) Nicht das Bundesverwaltungsgericht (Einleitung) hat entschieden, sondern der Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Das Bundesverwaltungsgericht ist neben dem Bundesfinanzgericht das zweite Gericht, das als Unterinstanz vor dem VwGH entscheidet. Steuerfälle entscheidet das Bundesfinanzgericht, nicht das Bundesverwaltungsgericht. Der VwGH wird grundsätzlich auch nicht als Bundesverwaltungsgerichtshof bezeichnet (es gibt nämlich keinen Landesverwaltungsgerichtshof, sondern nur Landesverwaltungsgerichte).
(2) Ein Bundesverfassungsgericht gibt es ebenfalls nicht, sondern nur einen Verfassungsgerichtshof (VfGH). Dieser hat in der Causa (schon vor dem VwGH) nichts entschieden, sondern die Behandlung der Beschwerde abgelehnt. Erst bei Ablehnung durch den angerufenen VfGH kann eine Firma zum VwGH gehen (ausgenommen sie geht nur zum VwGH).
Mit freundlichen Grüßen
Laudacher Marco
Jetzt bin ich leicht verwirrt. Du schreibst, es gäbe rein begrifflich kein Bundesverfassungsgericht. Warum wird der Begriff dann überall verwendet? Nur aus Interesse, weil ich das zum ersten Mal höre.
Weil es in der BRD ein Bundesverfassungsgericht gibt. Das ist dort zur Unterscheidung nötig, weil es 16 Landesverfassungsgerichte gibt, aber nicht bei uns. Wenn du im Internet “Österreich Bundes-verfassungsgericht” eingibst, findest du zum Wort Bundes-verfassungsgericht nur Artikel mit BRD-Bezug.
Ruhestand?
richtig
Dann alles Gute, ich darf noch 1,5 Jahre und ärgere noch die Höchstgerichte
Beste Grüße