Arbeit & Freizeit

12-Stunden-Tag: Widerstand auch aus ÖVP und Kirche

ÖVP und FPÖ wollen das Gesetz für den 12-Stunden-Tag durch das Parlament peitschen. Begutachtungen, wie sonst bei neuen Gesetzen üblich, wollten die Regierungsparteien verhindern. Doch die Opposition hat protestiert. Parteien haben also Stellungnahmen eingeholt. Das Ergebnis: Auch ÖVP-nahe Einrichtungen lehnen den 12-Stunden-Tag ab.

„Mehr Freizeit“ ist ein falsches Versprechen

Hubert Hämmerle und Erwin Zangerl sind die AK-Präsidenten in Vorarlberg und Tirol. Beide sind in Bünden der ÖVP organisiert. Beide lehnen den 12-Stunden-Tag ab. Die Behauptung der Regerierungsparteien, es gäbe im Tausch für mehr Arbeit auch mehr Freizeit, ist unwahr. Denn laut Gesetzesvorschlag entscheidet der Chef über die Zeiteinteilung:

„Die Behauptung, das 12-Stunden-Tag-Gesetz bringe mehr Zeit für Familie, Sport und Weiterbildung, ist schlichtweg falsch. Ob überhaupt Freizeit statt Geld als Ausgleich für die Mehrarbeit konsumiert werden darf […], bedarf der Zustimmung der ArbeitgeberIn.“ (Hubert Hämmerle, ÖVP und AK Vorarlberg)

„Freiwilligkeit“ ist ein falsches Versprechen Ablehnung ist Entlassungsgrund

AK Vorarlberg-Chef Hämmerle weist auch darauf hin, dass im Gesetz keine „Freiwilligkeit“ vorgesehen ist – anders als Kurz und Strache behaupten. Überwiegen für den Chef die Firmeninteressen, kann die Verweigerung von Überstunden sogar ein Entlassungsgrund sein. „Das Risiko einer fristlosen Entlassung tragen die ArbeitnehmerInnen“, so Hämmerle.

„Das im Antrag formulierte Ablehnungsregime für die 11. und 12. Stunde ist an den Nachweis überwiegender ArbeitnehmerInneninteressen geknüpft. Wendet der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin das Überwiegen betrieblicher Interessen dagegen ein, liegt das Risiko der Ablehnung bis hin zur fristlosen Entlassung wegen Arbeitsverweigerung bei den ArbeitnehmerInnen.“ (Hubert Hämmerle, ÖVP und AK Vorarlberg)

Wenn unklar ist, ob das Ablehnen der Überstunden berechtigt ist oder nicht, müssen die Arbeitsgerichte die Frage klären. Das dauert allerdings zu Mindestmonate.

Das Gesetz nützt nur Arbeitgebern

Die Arbeiterkammer Tirol und ihr Präsident Erwin Zangerl (ÖVP) lehnen den Gesetzesvorschlag „als Gesamtes“ ab, denn: Die geltende Rechtslage reicht aus, um die Interessen der Wirtschaft zu erfüllen und Arbeitsspitzen abzuarbeiten. Warum also wollen ÖVP und FPÖ ein neues Gesetz? Zangerl hat eine Vermutung:

„Offenbar dient dieser Initiativantrag […] ausschließlich dazu, Arbeitgebern die gesetzliche Grundlage zu bieten, um Arbeitnehmer über längere Zeiträume hinweg bis zu 12 Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich, zum Teil auch ohne Überstundenzuschläge beschäftigen zu können – und dies bei gänzlicher Außerachtlassung der für die Wahrung der Interessen der Arbeitnehmerschaft bedeutsamen […] Zwecksetzung des Arbeitszeit- und Arbeitsruherechts.“ (Erwin Zangerl, ÖVP und AK Tirol)

Hürden für Beschäftigte mit Behinderungen

Der Behindertenanwalt Hansjörg Hofer wiederum warnt vor Nachteilen für Beschäftigte mit Behinderungen. ÖVP und FPÖ klammern aus, dass arbeitende Menschen mit Behinderung mehr Zeit brauchen, um sich zu erholen:

„Menschen mit Behinderung sind in stärkerem Maß auf freizeitliche Regeneration angewiesen. Diese Erholungsphasen werden durch die […] Ausdehnung der Maximalarbeitszeit verkürzt, was die Teilhabe behinderter Menschen am Erwerbsleben erschwert.“ (Dr. Hansjörg Hofer, Behindertenanwalt)

12-Stunden-Tag ist Gefahr für Ehrenamt in Österreich

Musikvereine, Sportvereine, Rettungsorganisationen und wohltätige Organisationen werden von Menschen aufrecht erhalten, die ihre Zeit ehrenamtlich zur Verfügung stellen. Bei 12 Stunden Arbeit, eventuell 2 Stunden Wegzeit und 8 Stunden Schlaf bleiben einem Beschäftigten nur 3 Stunden am Tag übrig. Erich Fenninger von der Volkshilfe fürchtet, dass weniger Freizeit für die Beschäftigten auch weniger Zeit für Vereine und andere Organisationen bedeutet:

„Eine Ausweitung der Arbeitszeit hätte auch negative Folgen für das ehrenamtliche und freiwillige Engagement der ÖsterreicherInnen, angefangen bei Sportvereinen über Feuerwehren bis hin zu Nachbarschaftshilfe und Aktivitäten in Sozialeinrichtungen.“ (Erich Fenninger, Volkshilfe-Bundesgeschäftsführer)

Ähnlich siet das Greenpeace Österreich:

„Über zwei Millionen Menschen engagieren sich in Österreich freiwillig, um etwa die Umwelt zu schützen, Kinder zu betreuen, Senioren zu unterstützen oder gar Leben zu retten. Durch den 12-Stunden-Tag gerät das Ehrenamt unter immensen Druck, weil dafür einfach keine Zeit bleibt. Das Gesetz gefährdet den sozialen Kitt unserer Gesellschaft.“ (Greepeace Österreich)

Kirchliche Dienstnehmer: 12-Stunden-Tag widerspricht katholischer „Soziallehre“

Auch die „Arbeitsgemeinschaft Kirchlicher Dienstnehmer“ hat sich zu Wort gemeldet. Das geplante Gesetz widerspricht aus ihrer Sicht den „Prinzipien der Soziallehre der katholischen Kirche“, da es die Freiheit der Beschäftigten einschränkt. Das hat wiederum negative Folgen auf das Familienleben. Das „Gewinnstreben und die Unternehmensziele“ werden „über die Würde der Beschäftigten“ gestellt.

Kritik kommt ebenso von der Katholischen ArbeitnehmerInnen Bewegung Oberösterreich. Sie fürchtet eine „Spaltung innerhalb der Gruppe erwerbsarbeitender Menschen„. Der 12-Stunden-Tag ist ein Angriff auf Arbeitsrechte, die „zum Wohle der Gesundheit, der Lebensqualität, gegen Selbstausbeutung“ erkämpft worden sind. Außerdem widerspricht er dem Apostolische Schreiben des Papstes:

Im Schreiben „Evangelii Gaudium“ wies Papst Franziskus auf die Gefahr hin, dass unsere Art des Wirtschaftens zu Ausbeutung und Ausgrenzung führt – mit der präsentierten Regelung passiert genau dieses: Im Interesse von Profit und Gewinn werden die Rechte der Schwächsten in unserer Gesellschaft beschnitten.“ (Katholischen ArbeitnehmerInnen Bewegung Oberösterreich)

Kein Recht mehr auf freie Sonntage?

Die „Allianz für einen freien Sonntag der Katholischen Sozialakademie Österreichs“ fordert die Regierungsparteien auf, das Gesetzesvorhaben zurückzuziehen. Der Allianz gehören 50 Organisationen an. Sie sieht die Gefahr, dass Beschäftigte wiederholt zu Sonntagsarbeit aufgefordert werden – und bei Ablehnung eine Kündigung droht. Schlussendlich müssen Beschäftigte vor Gericht gegen den Arbeitgeber ziehen, wenn sie einen Zusammenhang zwischen Kündigung und abgelehnter Sonntagsarbeit vermuten.

Bischofskonferenz befürchtet Angriff auf Konkorkat

Bischofskonferenz warnt in ihrer Stellungnahme, dass „Eingriffe in die Wochenend- und Feiertagsruhe (…) einen Eingriff in die durch Artikel IX des Konkordates zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich (…) darstellen“.

Die beabsichtigten Gesetzesänderungen verletzen völkerrechtliche Verpflichtungen der Republik Österreich und sind verfassungsrechtlich bedenklich. Die Planung derart umfassender Gesetzesänderungen ohne Begutachtungsverfahren ist demokratiepolitisch bedenklich und eine Geringschätzung des Familienlebens mit gravierenden Auswirkungen auf die gesellschaftliche Ordnung.“ (Stellungnahme der Bischofskonferenz)

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