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Die Regierung drängt Umweltschutz-NGOs aus Prüfverfahren – und agiert rechtswidrig

Die Regierung drängt Umweltschutz-NGOs aus Prüfverfahren – und agiert rechtswidrig

Gregor Schamschula Gregor Schamschula
in Landwirtschaft
Lesezeit:4 Minuten
9. Oktober 2018
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ÖVP und FPÖ nehmen die Umweltverträglichkeits-Prüfungen zum Anlass, Umweltschutz-NGOs die Teilnahme an Verfahren zu erschweren. Die NGOs sollen dem Umweltministerium die Privatdaten ihrer Mitglieder alle drei Jahre melden. Nur dann dürfen sie an Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit teilnehmen. Offiziell ist das Ziel „Transparenz“, tatsächlich geht es darum, Umweltschutz-Organisationen aus Verfahren zu drängen.

Pro Jahr gibt es etwa 20 bis 30 sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP). Das sind Genehmigungsverfahren für große Bauvorhaben, die sich stark auf die Umwelt auswirken.  Solche UVPs gibt es beispielsweise für Autobahnen, Großkraftwerke, Flughäfen oder ganze neue Stadtteile wie etwa für die Seestadt Aspern in Wien. In diesen Verfahren erfasst und verhandelt eine Behörde alle Genehmigungen gleichzeitig. Dadurch sollen die kompletten Auswirkungen der Großprojekte erfasst werden. Der Vorteil daran: Wechselwirkungen, etwa zwischen Wasser- und Naturschutz, lassen sich besser behandeln. Außerdem kann die betroffene Öffentlichkeit teilnehmen. Das bedeutet: Nachbarinnen und Nachbarn, BürgerInneninitiativen und anerkannte Umweltschutz-Organisationen können teilnehmen und Einwände formulieren. Die Zivilgesellschaft ist also eingebunden.

Umweltschutz-Organisationen erfüllen schon jetzt Voraussetzungen

Damit bei Bauvorhaben darauf geachtet wird, Umweltschutz-Vorschriften einzuhalten, dürfen an UVP-Verfahren anerkannte Umweltorganisationen teilnehmen. Das sind jene, die einen Antrag ans Umweltministerium stellen und die Voraussetzungen erfüllen. Diese sind:

  • sie bestehen seit mindestens drei Jahren
  • ihr Zweck ist Umweltschutz
  • sie sind gemeinnützig

Umweltschutz-Organisationen dürfen nicht auf Profit ausgerichtet sein. Bislang wurde die Einhaltung dieser Kriterien vor der Eintragung überprüft. Im Verdachtsfall konnten beteiligte Organisationen jederzeit kontrolliert werden. Mit der UVP-Novelle müssen Umweltschutzorganisationen aber jetzt alle drei Jahre nachweisen, dass sich nichts geändert hat. Das ist ein erheblicher Verwaltungsaufwand, sowohl für das Ministerium wie auch für die teilweise sehr kleinen Organisationen.

Derzeit gibt es 57 anerkannte Umweltschutz-Organisationen. Nur die die Hälfte arbeitet österreichweit. Der Rest beschränkt die Arbeit auf einzelne Bundesländer.

NGOs sollen Privatdaten ihrer Mitglieder offenlegen – so wollen es ÖVP und FPÖ

Im Umweltausschuss am 4. Oktober 2018 folgte schließlich eine Überraschung: Zusätzlich zu den Auflagen müssen Umweltschutzorganisationen künftig mindestens 100 Mitglieder haben und zudem private Daten der Vereinsmitglieder offenlegen. Das erste Problem: Viele anerkannte Umweltschutz-Organisationen sind keine klassischen Mitgliedervereine – aber leisten dennoch einen wichtigen Beitrag in UVP-Verfahren.

Nach Schätzungen könnte zwischen einem und zwei Drittel der Vereine die Anerkennung entzogen werden. Die Folge: Sie können nicht mehr an UVP-Verfahren teilzunehmen und sich dort für Umweltschutz einsetzen.

Einschränkung ist Verstoß gegen Grundrechte, Völkerrecht und Europarecht

Die Einschränkungen sind ein massiver Angriff auf die Beteiligung von Umweltschutz-Organisationen. Das Vorhaben der Regierung zieht aber noch weitere Probleme nach sich:

 Die Einschränkungen von Umweltschutz-Organisationen sind europarechtswidrig, grundrechtswidrig und völkerrechtswidrig.

  • Im Völkerrecht verstößt die Regelung gegen die „Aarhus Konvention“, die Österreich und die EU bereits 1998 unterzeichnet und 2005 ratifiziert haben. Diese Konvention regelt u.a. die Beteiligung der Öffentlichkeit an Umweltverfahren und sichert ihnen Rechte im Umweltbereich zu. Eine Beschränkung, wie von den Regierungsparteien vorgesehen, wurde bereits einmal als Verstoß beurteilt.
  • Im Europarecht hat der EuGH bereits 2009 im Fall „Djurgården“ fest, dass eine derartige Beschränkung nicht möglich ist.
  • Bei den Grundrechten sehen mehrere prominente RechtswissenschafterInnen einen klaren Verstoß zum Grundrecht auf Datenschutz. Die Veröffentlichung der Namen und Adressen von Mitgliedern ist ein unverhältnismäßiger Eingriff. Denn die Daten lassen auch einen Rückschluss über politische Präferenzen zu.

„Aber Schweden!“

In der Rechtfertigung dieser Regel verweist das Umweltministerium auf Schweden. Dort würde man es ähnlich handhaben und das hätte sich „bewährt“. Doch der Verweis auf Schweden läuft ins Leere: Schweden hat zwar eine ähnliche Beschränkung, was Mindestmitgliederzahlen anbelangt. Allerdings gilt dort die Beschränkung nicht, wenn die Umweltschutz-Organisation anderweitig ihre Relevanz nachweisen kann. Was relevante Arbeit ist, ist in Schweden weit gefasst: Dazu zählt auch, regelmäßig Stellungnahmen abzugeben. Oder wenn Interessierte kostenlose Ausstellungen der Organisationen besuchen.

Von wegen „zu lange Verfahren“

Die Behauptung, Umweltschutz-Organisationen würden UVP-Verfahren „in die Länge ziehen“ und „Projekte verhindern“, stimmt schlicht nicht. UVP-Verfahren sind an sich die komplexesten Bewilligungsverfahren in Österreich. Laut dem aktuellen UVP-Bericht dauern Verfahren 7 bis 8 Monate. Bei den wenigen Verfahren, die deutlich länger dauern, gibt es andere Gründe für die Verzögerung als die Beteiligung von Umweltschutz-Organisationen. Z.B. politische Konflikte und höchstgerichtliche Aufhebungen. Außerdem: UVP-Behörden lehnen nur zwei bis drei Prozent aller Anträge ab – man kann also wirklich nicht behaupten, dass die Organisationen Projekte verhindern.

Die Regelung der Regierung wird wie ein Bumerang zurückkommen

Die Regelung von ÖVP und FPÖ ist klar rechtswidrig. Das wird Konsequenzen haben, denn gerade der verfassungs-, bzw. europarechtswidrige Ausschluss von Einrichtungen aus Verfahren bedeutet, dass sie vor Höchstgerichten landen werden. Dort würde eine solche Regelung dann aufgehoben – und alle Verfahren, in denen der rechtswidrige Ausschluss passierte, könnten angefochten werden. Die Regelung kann so zum Bumerang werden und Verfahren für die Projektwerbenden auf Jahre hinaus verzögern.

Greenpeace-Geschäftsführer Alexander Egit hat bereits angekündigt genau das zu tun – und zwar in jedem einzelnen UVP-Verfahren. Greenpeace wird den Datenschutz wahren und die Privatdaten seiner Mitglieder nicht den Behörden melden.

Dabei wäre eine Beschleunigung für Umweltverträglichkeitsprüfungen einfach: Mehr Ressourcen für die Verwaltung, mehr Sachverständige und eine frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit würden Verfahren schneller und effizienter machen.

Gregor Schamschula ist Umweltjurist und Koordinator des Bereiches „BürgerInnenbeteiligung und Recht“ bei der anerkannten Umweltorganisation ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung.

Zum Weiterlesen:

Zivilgesellschaft unter Druck: Umwelt NGOs müssen die Privatdaten ihrer Mitglieder an die Regierung melden (Kontrast)

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rudolf
rudolf
16. April 2021 10:30

Und was passiert bei der LOBAUAUTOBAHN?
Das Projekt ist sinnlos, weil wirkungslos, sogar massiv kontraproduktiv für die Erreichung der gesteckten Klimaziele
Das Projekt ist gesundheitsgefährdend – gegen Feinstaub, Lärm und Schadstoffe gibt es auch keine Impfung.

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rudolf
rudolf
Reply to  rudolf
16. April 2021 10:32

Das Projekt ist arbeitsplatzgefährdend, weil die Geldmittel lediglich in die Amortisierung von Baumaschinen fliesen würde und nicht in nachhaltige Arbeitsplätze. Bei einer Investition der gleichen Mittel in den Bau von Schulen, Sportstätten, Bildungseinrichtungen.

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rudolf
rudolf
Reply to  rudolf
16. April 2021 10:33

den Ausbau des öffentlichen Verkehrs und in den sozialen Wohnbau, haben 3 bis 4 x so viele Menschen einen Arbeitsplatz, als beim Bau von Straßen. Das Argument mit der Arbeitsplatzbeschaffung ist also, um es auf neudeutsch zu sagen „Fake“.“
Es wird keine Entlastung geben!

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rudolf
rudolf
Reply to  rudolf
16. April 2021 10:34

Die Stadtstraße sei keine Umfahrung der Ortskerne und schon gar keine Entlastung – im Gegenteil. Sie soll die Tangente mit der S 1 verbinden und sei „als deren Bypass für das Ein- und Auspendeln nach und aus Wien“ konzipiert. „Die vorgegaukelte Entlastung ist ebenfalls ‚Fake‘ „, hält Schandl fest.

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rudolf
rudolf
Reply to  rudolf
16. April 2021 10:37

Mit den Stimmen von SPÖ, NEOS, der ÖVP und FPÖ,sind weitere 366 Millionen zusätzliche Mittel aus Steuergeldern für den Bau der geplanten Stadtautobahn „Stadtstraße Aspern“ in der Donaustadt beschlossen. Die Gesamtkosten erhöhen sich somit vorläufig auf 460 Millionen Euro.

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rudolf
rudolf
Reply to  rudolf
16. April 2021 10:38

Zum Vergleich: nur 100 Mio. € wollen SPÖ Wien und NEOS Wien in den nächsten 5 Jahren für Klimawandelanpassung ausgeben. So schautes in Wien derzeit aus!!

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