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Kontrast
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Mit Erbschaftssteuer will SPÖ 96% der Bevölkerung entlasten

Kontrast Redaktion Kontrast Redaktion
in Verteilungsgerechtigkeit
Lesezeit:3 Minuten
8. September 2023
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SPÖ-Chef Andreas Babler fordert eine Besteuerung von großen Vermögen und Millionenerbschaften. In Österreich zahlen Beschäftigte 80 Prozent der Steuern. In kaum einem anderen Land tragen Vermögen so wenig bei wie in Österreich. Durch Millionärssteuern über einer Million will die SPÖ die Entlastung der kleinsten Einkommen finanzieren. Das eigene Haus ist dabei explizit ausgenommen.

In kaum einem anderen Land wird Vermögen so wenig besteuert wie in Österreich. Österreich ist ein Ausreißer in der westlichen Welt. Das will die SPÖ ändern, wie SPÖ-Chef Andreas Babler ankündigt.

Erbschaftssteuer ist Erleichterung für „Häuslbauer“

Erbschaften ab 1 Million Euro sollen wieder besteuert werden. Das betrifft nur ein bis zwei Prozent der Bevölkerung. Denn der absolute Großteil der Bevölkerung erben weitaus weniger als eine Million Euro. Zusätzlich ist beim SPÖ-Modell das Eigenheim – so wie bei der Millionärsabgabe – bis zu einem Wert von 1,5 Millionen Euro explizit ausgenommen.

Es gibt zwar keine echte Erbschaftssteuer für Millionäre, aber es gibt sehr wohl eine versteckte Erbschaftssteuer für alle, die Häuser oder Wohnungen ihrer Eltern erben. Die Grunderwerbssteuer wird nämlich nicht nur beim Neukauf von Immobilien fällig, sondern auch bei Schenkungen – und Erbfällen.

Beerben Eltern ihre Kinder heute mit einem Einfamilienhaus, das 1 Million Euro wert ist, sind für die Erben derzeit rund 25.250 Euro fällig.

Die Grunderwerbssteuer bei Erbschaften und Schenkungen fällt im SPÖ Modell weg. Das heißt für die Erben des Einfamilienhauses: Für das 1 Millionen-Häuschen sind keine Abgaben fällig.

Zudem ist die Abgabenhöhe nach Erbschaftssumme gestaffelt. Bei einen Vermögen (ausgenommen das Eigenheim) von über 1 Mio. Euro ist 25 Prozent für die Summe über einer Million fällig, 30 Prozent werden für das Erbe über 5 Millionen fällig und 35 Prozent für vererbtes Vermögen über zehn Millionen Euro. Erst bei Vermögen von mehr als zehn Millionen Euro soll die Erbschaftssteuer volle 50 Prozent betragen. Wie bei der progressiven Lohnsteuer auch wird der Satz bei der Erbschaftssteuer nicht auf das gesamte Vermögen angewendet, sondern nur auf jenen Teil, der über dem jeweiligen Grenzwert liegt. Bei einer Erbschaft in Höhe von 1.000.100 Euro wären demnach 25 Euro fällig.

Diese Steuer würde 500 bis 800 Millionen Euro bringen. Das trifft prinzipiell auf Zustimmung unter den Österreichern und Österreicherinnen: laut PROFIL-Umfrage sprachen sich 56 Prozent der Befragten prinzipiell für eine Erbschaftssteuer aus. Einer neuen OECD-Studie zufolge sprechen sich sogar 67 Prozent für Vermögenssteuern aus.

Ausnahmen für Familienbetriebe und Traditionshöfe

Entwarnung gilt auch für die Erben land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Denn Höfe bis zu 150 Hektar sind nach SPÖ-Modell steuerbefreit. Von den rund 155.000 landwirtschaftlichen Betrieben fallen nur rund 3 Prozent in diese Größe. Hierbei handelt es sich weniger um Familienbetriebe, als vielmehr um Agrarkonzerne. Bei Betriebsübernahmen gilt die Regel: Wenn das Geschäft über fünf Jahre fortgeführt und die Angestellten übernommen werden, bleiben 85 Prozent des Betriebsvermögens steuerfrei.

Wird eine Spenglerei, die 10 Millionen wert ist, vererbt, der Betrieb 5 Jahre fortgeführt und die Angestellten nicht gefeuert, passiert Folgendes. 85 Prozent bleiben unangetastet. Von den restlichen 1,5 Millionen Euro wird die erste 1 Million als Freibetrag abgezogen. Es bleiben 500.000 €, für die 25 Prozent Steuer fällig sind. Die neuen Besitzer der Spenglerei erben einen Betrieb mit Wert von 10 Millionen Euro und führen 125.000 Euro an den Staat ab. Diese können über 10 Jahre zinsfrei abbezahlt werden.

Vermögenssteuer ab einer Million

Und auch auf bestehendes Vermögen sollen Superreiche eine kleine Steuer zahlen: Vermögen über einer Million sollen jährlich 0,5 Prozent Steuer zahlen. Ab einem Vermögen von zehn Millionen Euro ist die Steuerhöhe ein Prozent, ab 50 Millionen zwei Prozent. Auch hier ist das Eigenheim explizit ausgenommen. Mehr zur Millionärsabgabe kann man hier nachlesen.

SPÖ-Chef Andreas Babler fordert Millionärssteuern, damit ins Gesundheitssystem investiert werden kann. (Foto: Andreas Babler)

Weniger Steuern auf Arbeit und mehr Geld für Pflegepersonal

Die Vermögenssteuer würde jährlich rund fünf Milliarden Euro bringen. Mit der Erbschaftssteuer zusammen macht das etwa 5,5 Milliarden Euro – oder 100 Millionen Euro pro Woche. Mit diesem Geld könnte man 30.000 Pflegekräfte und 30.000 Kindergartenpädagog:innen anstellen. Und zusätzlich die Steuern auf Arbeit senken, wie SPÖ-Klubobmann Philip Kucher vorrechnet.

Die Wahrheit über die Erbschaftssteuer – Oder: Du bist zu 98 Prozent nicht betroffen

Eine Handvoll Menschen bekommt in Österreich beinahe das gesamte vererbbare Vermögen, während alle anderen praktisch leer ausgehen. Von der Erbschaftssteuer ist nur eine ganz kleine reiche Minderheit betroffen.

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Dieser Artikel wurde am 28.8.2019 veröffentlicht und am 7.9.2023 mit den neuen Konzepten der SPÖ aktualisiert.

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EKA
EKA
6. September 2019 12:53

Rechnet man die Landfläche auf die Menschen auf, kommen auf eine Person 10000 Quadratmeter, aber nicht mehr. Natürlich wenig produktive Flächen nicht raus gerechnet. Aber: Deshalb darf niemand mehr als diese Fläche besitzen; und jeder, der drüber liegt hat seinen Zehent zu leisten, ums metaphorisch zu sagen. Natürlich nicht nur im Zehnerbereich, sondern deutlich darüber.

Wobei Nichtnutzern diese Pachtart als Grundrente zufließen gelassen werden könnte. Und schon gäbe es eine Rechtfertigung für diese für alle Erdenbürger. Wer zur Produktion beleiht, soll auch Abgabe leisten; zumal diese heutzutage auch noch staatlich beschenkt und/oder entlastet werden. Ja, Schmarotzer leben eben auf Kosten der anderen!

1
0
Antworten
Auch diese Neid-
Auch diese Neid-
3. September 2019 18:50

debatte brächte nur etwas, würden die 2 Mrd. jährlich erzielbar.

Einmalig bringt das nichts,
weswegen sogar ich dagegen
bin.

Gegen jährliche Einbesteuerung bin ich allerdings überhaupt nicht.
Schon gar nicht, wenn ich mir diese krankhafte Debatte um die
Pensionen ansehe, die ständig damit gerechtfertigt wird, dass, wer
mehr und länger einbezahlt hat, auch mehr zu erhalten habe; und
dies, obwohl jedem, der denken kann, klar sein müsste, dass das
Einbezahlte gar kein Kriterium sein kann*, sondern wieder nur gegen
die Bürger ausgespielt wird, um Stimmen über eine vermeintliche
Gerechtigkeit zu gewinnen, aber nach zweimal jährlichen Pensions-
eingriffen bei den Normalbürgerpensionen, die Apparatchiks weiter
hinausfüttern zu wollen, wie Kurz ja damit erklärt hat, dass in deren
Pensionen frühestens eingegriffen würde, weil man es NICHT ANDERS
WOLLE.

* Weil das Umlaufsystem eben kein Ansparen für den Einzahler ist. Und
das ist auch gut so!

3
0
Antworten
Längere Pension fürs
Längere Pension fürs
Reply to  Auch diese Neid-
3. September 2019 19:20

Volk, macht das erst möglich, was typischerweise
auch beabsichtigt ist:

»… aber nach zweimal jährlichen Pensions-
eingriffen bei den Normalbürgerpensionen,
die Apparatchiks weiter hinausfüttern zu
wollen der (HINTER)Grund ist …«

Wir sollen die 680000 der öffentlichen Verwaltung
raus füttern und viele Staatsbedienstete mehr, aber
selbst arbeiten bis zum Tod.

Deshalb müssen für Reiche die Steuern rauf, aber
mindestens EU-weit, sonst funzt das nicht.

1
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Privatstiftungen sollten ursprünglich einem gemeinnützigen Zweck dienen, etwa in den Bereichen Soziales, Bildung oder Kultur. Doch heute sind sie vor allem ein beliebtes Werkzeug, um Vermögen zu sichern und Steuern zu vermeiden. Sie sind besonders beliebt bei den Reichsten der Reichen – auch weil sie kaum von den Steuerbehörden kontrolliert werden. Zitat: Privatstiftungen sind eine Rechtsform, die beinahe ausschließlich von den Reichsten der Reichen genutzt wird. 40 Prozent aller Privatstiftungen befinden sich im unmittelbaren Umfeld der 60 reichsten Familien. Sie werden von Superreichen benutzt, um ihr Vermögen vor Steuerbehörden zu verschleiern. Auch deshalb weil drei Viertel aller Privatstiftungen überhaupt noch nie von den Steuerbehörden kontrolliert worden sind. Stephan Pühringer
Privatstiftungen sollten ursprünglich einem gemeinnützigen Zweck dienen, etwa in den Bereichen Soziales, Bildung oder Kultur. Doch heute sind sie vor allem ein beliebtes Werkzeug, um Vermögen zu sichern und Steuern zu vermeiden. Sie sind besonders beliebt bei den Reichsten der Reichen – auch weil sie kaum von den Steuerbehörden kontrolliert werden. Zitat: Privatstiftungen sind eine Rechtsform, die beinahe ausschließlich von den Reichsten der Reichen genutzt wird. 40 Prozent aller Privatstiftungen befinden sich im unmittelbaren Umfeld der 60 reichsten Familien. Sie werden von Superreichen benutzt, um ihr Vermögen vor Steuerbehörden zu verschleiern. Auch deshalb weil drei Viertel aller Privatstiftungen überhaupt noch nie von den Steuerbehörden kontrolliert worden sind. Stephan Pühringer

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